Hundesteuer Nidda 2026
Stand: Satzung vom 12. Dezember 2023, geprüft am 13. Oktober 2026
In Nidda kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 880 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Steuersätze in Nidda
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 96 € |
| Gefährlicher Hund | 880 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung (Verhalten oder Rasseliste, u. a. Pitbull-Terrier, Staffordshire, Bullterrier, Rottweiler mit Übergangsregel); 880 € pro Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Nidda?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 144 € | 1.440 € |
| 3 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 880 € | 8.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Nidda: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Nidda an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Nidda gilt:
- Hunde aus dem Tierheim: befreit bis Ende des auf das zweite Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01. Juli; auf Antrag vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
- Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden (z. B. Herdengebrauchshunde, Hunde von Hundehändlern)
- Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
- Hunde aus dem Tierheim: befreit bis Ende des auf das zweite Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Jagdhunde
- 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Nidda im Vergleich
Nidda liegt 15,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Nidda Platz 13 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Nidda Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Nidda | – | 60 € | 144 € |
| Büdingen | 15 km | 90 € | 230 € |
| Friedberg (Hessen) | 20 km | 84 € | 186 € |
| Bad Nauheim | 20 km | 90 € | 270 € |
| Nidderau | 23 km | 84 € | 216 € |
| Butzbach | 24 km | 60 € | 180 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Nidda
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Nidda für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Nidda 144 € im Jahr: 60 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Nidda einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Nidda 880 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Nidda anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Nidda innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Nidda befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Nidda gilt: Hunde aus dem Tierheim: befreit bis Ende des auf das zweite Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Nidda fällig?
Die Hundesteuersatzung von Nidda nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01. Juli; auf Antrag vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Nidda, 9. Nachtrag, Beschluss 12.12.2023, in Kraft 01.01.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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