Hundesteuer Pohlheim 2026
Stand: Satzung vom 23. November 2012, geprüft am 13. Oktober 2026
In Pohlheim kostet der erste Hund 46,20 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 69,30 €. Für einen gefährlichen Hund werden 286 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.
Steuersätze in Pohlheim
| Erster Hund | 46,20 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 69,30 € |
| Jeder weitere Hund | 99 € |
| Gefährlicher Hund | 286 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung: Rassen und Gruppen (und Kreuzungen), deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung vermutet wird, sowie nach § 2 Abs. 2 als gefährlich festgestellte Hunde; 286 € je gefährlichem Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Pohlheim?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 46,20 € | 462 € |
| 2 Hunde | 115,50 € | 1.155 € |
| 3 Hunde | 214,50 € | 2.145 € |
| 1 gefährlicher Hund | 286 € | 2.860 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Pohlheim: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Pohlheim an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Pohlheim
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 46,20 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag; auf Antrag vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, G oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten, die auf Kosten des Dienstherrn gehalten werden
- Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden (z. B. Herdengebrauchshunde, Hunde von Hundehändlern)
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Rettungshunde
- 50 % für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und einkommensmäßig Gleichstehenden
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Pohlheim im Vergleich
Pohlheim liegt 29,30 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen steht Pohlheim auf Platz 6 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden steht Pohlheim auf Platz 64 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Pohlheim | – | 46,20 € | 115,50 € |
| Gießen | 6 km | 84 € | 204 € |
| Butzbach | 12 km | 60 € | 180 € |
| Biebertal | 13 km | 65 € | 185 € |
| Wetzlar | 15 km | 60 € | 144 € |
| Bad Nauheim | 19 km | 90 € | 270 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pohlheim
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pohlheim für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Pohlheim 115,50 € im Jahr: 46,20 € für den ersten und 69,30 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Pohlheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Pohlheim 286 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 46,20 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Pohlheim anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Pohlheim innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Pohlheim fällig?
Die Hundesteuersatzung von Pohlheim nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag; auf Antrag vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Pohlheim, 6. Änderung vom 23.11.2012 (Fassung ab 01.01.2013; Stand der Veröffentlichung 02/2022)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 23. November 2012
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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