Hundesteuer Pohlheim 2026

In Pohlheim kostet der erste Hund 46,20 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 69,30 €. Für einen gefährlichen Hund werden 286 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.

Erster Hund46,20 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen115,50 €pro Jahr
Gefährlicher Hund286 €pro Jahr

Steuersätze in Pohlheim

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2013
Erster Hund46,20 €
Zweiter Hund69,30 €
Jeder weitere Hund99 €
Gefährlicher Hund286 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung: Rassen und Gruppen (und Kreuzungen), deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung vermutet wird, sowie nach § 2 Abs. 2 als gefährlich festgestellte Hunde; 286 € je gefährlichem Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Pohlheim?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 46,20 € 462 €
2 Hunde 115,50 € 1.155 €
3 Hunde 214,50 € 2.145 €
1 gefährlicher Hund 286 € 2.860 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Pohlheim: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Pohlheim an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Pohlheim
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 46,20 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag; auf Antrag vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, G oder H)
  • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten, die auf Kosten des Dienstherrn gehalten werden
  • Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden (z. B. Herdengebrauchshunde, Hunde von Hundehändlern)
  • Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Rettungshunde
  • 50 % für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und einkommensmäßig Gleichstehenden

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
Sachkunde
Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Hessen

Pohlheim im Vergleich

Pohlheim liegt 29,30 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen steht Pohlheim auf Platz 6 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden steht Pohlheim auf Platz 64 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Pohlheim–46,20 €115,50 €
Gießen 6 km 84 € 204 €
Butzbach 12 km 60 € 180 €
Biebertal 13 km 65 € 185 €
Wetzlar 15 km 60 € 144 €
Bad Nauheim 19 km 90 € 270 €
Median Hessen–75,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pohlheim

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pohlheim für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Pohlheim 115,50 € im Jahr: 46,20 € für den ersten und 69,30 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Pohlheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Pohlheim 286 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 46,20 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Pohlheim anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Pohlheim innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Pohlheim fällig?

Die Hundesteuersatzung von Pohlheim nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag; auf Antrag vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Pohlheim, 6. Änderung vom 23.11.2012 (Fassung ab 01.01.2013; Stand der Veröffentlichung 02/2022)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
23. November 2012
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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