Hundesteuer Remagen 2026
Stand: Satzung vom 15. Dezember 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Remagen kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 564 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Remagen
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 108 € |
| Jeder weitere Hund | 168 € |
| Gefährlicher Hund | 564 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung: bissige Hunde, Hunde mit Hetz- oder Reißverhalten, Hunde mit gefahrdrohendem Anspringen oder gesteigerter Kampfbereitschaft; bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Abkömmlingen wird die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Remagen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 192 € | 1.920 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 564 € | 5.640 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Remagen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Remagen an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige
Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke, mit dem Code MARKE 5 % günstiger. Anzeige
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
Hundehaftpflicht und Hunde-Krankenversicherung bietet zum Beispiel die Uelzener Versicherung an. Anzeige
Hundehaftpflicht und Hunde-Krankenversicherung bietet zum Beispiel Cleos Welt an. Anzeige
Tierkrankenversicherung Anzeige
OP Versicherung Hund Anzeige
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Remagen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel (erstmals einen Monat nach Bescheid).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur für einen Hund
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude, für höchstens zwei Hunde
- 50 % für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Remagen im Vergleich
Remagen liegt 6 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Remagen Platz 18 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Remagen Platz 509 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Remagen | – | 84 € | 192 € |
| Sinzig | 4 km | 72 € | 168 € |
| Bad Honnef | 7 km | 96 € | 250 € |
| Wachtberg | 9 km | 90 € | 264 € |
| Bad Neuenahr-Ahrweiler | 9 km | 108 € | 240 € |
| Königswinter | 11 km | 90 € | 300 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Remagen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Remagen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Remagen 192 € im Jahr: 84 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Remagen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Remagen 564 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Remagen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Remagen innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Remagen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Remagen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel (erstmals einen Monat nach Bescheid).
Tierkrankenversicherung Anzeige
OP Versicherung Hund Anzeige
Quelle
- Dokument
- Haushaltssatzung der Stadt Remagen für das Haushaltsjahr 2026 vom 15.12.2025, § 5 (Sätze); Satzung der Stadt Remagen über die Erhebung von Hundesteuer vom 20.06.2011, Fassung mit Änderungssatzung vom 12.12.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden