Hundesteuer Sinzig 2026

In Sinzig kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 560 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen168 €pro Jahr
Gefährlicher Hund560 €pro Jahr

Steuersätze in Sinzig

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund72 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund560 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 2 bis 4 der Satzung: auffällige Hunde (bissig, Wild hetzend, Menschen anspringend, übersteigerte Kampfbereitschaft); bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Nachkommen wird die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet, bei weiteren Rassen (z. B. Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu) bis zum Gegenbeweis

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Sinzig?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 168 € 1.680 €
3 Hunde 288 € 2.880 €
1 gefährlicher Hund 560 € 5.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Sinzig: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Sinzig an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Sinzig
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (je ein Viertel); auf Antrag Jahresbetrag am 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde (Polizei, Zoll, Bundeswehr, Forst), deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur ein Hund
  • Hunde, die für Schäfer zur Berufsarbeit notwendig sind
  • Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern für die Berufsarbeit

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude, höchstens zwei Hunde
  • 50 % für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • 50 % für Hunde, die der Jagdausübung dienen

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Sinzig im Vergleich

Sinzig liegt 18 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Sinzig Platz 10 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Sinzig Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Sinzig–72 €168 €
Remagen 4 km 84 € 192 €
Bad Neuenahr-Ahrweiler 9 km 108 € 240 €
Bad Honnef 11 km 96 € 250 €
Wachtberg 12 km 90 € 264 €
Königswinter 15 km 90 € 300 €
Median Rheinland-Pfalz–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sinzig

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sinzig für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Sinzig 168 € im Jahr: 72 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Sinzig einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Sinzig 560 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Sinzig anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Sinzig innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Sinzig fällig?

Die Hundesteuersatzung von Sinzig nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (je ein Viertel); auf Antrag Jahresbetrag am 1. Juli.

Quelle

Dokument
Haushaltssatzung der Stadt Sinzig für die Jahre 2026 und 2027 (§ 6 Steuersätze), Sinzig 20.04.2026; Hundesteuersatzung vom 03.07.2001
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. April 2026
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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