Hundesteuer Sinzig 2026
Stand: Satzung vom 20. April 2026, geprüft am 13. Oktober 2026
In Sinzig kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 560 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Sinzig
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 96 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 560 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 2 bis 4 der Satzung: auffällige Hunde (bissig, Wild hetzend, Menschen anspringend, übersteigerte Kampfbereitschaft); bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Nachkommen wird die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet, bei weiteren Rassen (z. B. Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu) bis zum Gegenbeweis
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Sinzig?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 168 € | 1.680 € |
| 3 Hunde | 288 € | 2.880 € |
| 1 gefährlicher Hund | 560 € | 5.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Sinzig: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Sinzig an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Sinzig
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (je ein Viertel); auf Antrag Jahresbetrag am 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde (Polizei, Zoll, Bundeswehr, Forst), deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur ein Hund
- Hunde, die für Schäfer zur Berufsarbeit notwendig sind
- Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
- Abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern für die Berufsarbeit
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude, höchstens zwei Hunde
- 50 % für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
- 50 % für Hunde, die der Jagdausübung dienen
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Sinzig im Vergleich
Sinzig liegt 18 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Sinzig Platz 10 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Sinzig Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Sinzig | – | 72 € | 168 € |
| Remagen | 4 km | 84 € | 192 € |
| Bad Neuenahr-Ahrweiler | 9 km | 108 € | 240 € |
| Bad Honnef | 11 km | 96 € | 250 € |
| Wachtberg | 12 km | 90 € | 264 € |
| Königswinter | 15 km | 90 € | 300 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sinzig
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sinzig für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Sinzig 168 € im Jahr: 72 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Sinzig einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Sinzig 560 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Sinzig anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Sinzig innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Sinzig fällig?
Die Hundesteuersatzung von Sinzig nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (je ein Viertel); auf Antrag Jahresbetrag am 1. Juli.
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Quelle
- Dokument
- Haushaltssatzung der Stadt Sinzig für die Jahre 2026 und 2027 (§ 6 Steuersätze), Sinzig 20.04.2026; Hundesteuersatzung vom 03.07.2001
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 20. April 2026
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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