Hundesteuer Ritterhude 2026

In Ritterhude kostet der erste Hund 54 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 78 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.

Erster Hund54 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen132 €pro Jahr

Steuersätze in Ritterhude

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2019
Erster Hund54 €
Zweiter Hund78 €
Jeder weitere Hund114 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ritterhude?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 54 € 540 €
2 Hunde 132 € 1.320 €
3 Hunde 246 € 2.460 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Ritterhude: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Ritterhude an. Hund in Ritterhude anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ritterhude
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 54 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Ritterhude abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Steuerfrei: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gemeindegebiet aufhalten (bereits anderswo versteuert)
  • Steuerfrei: Hunde, die zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken eingesetzt werden
  • Steuerfrei: Hunde, die von juristischen Personen gehalten werden
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag
  • Gebrauchshunde, die nicht Erwerbszwecken dienen, auf Antrag
  • Hunde, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, auf Antrag
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen (u. a. Merkzeichen G, aG, H, Bl, Gl, TBl), auf Antrag

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde, auf Antrag

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Ritterhude im Vergleich

Ritterhude liegt 18 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen steht Ritterhude auf Platz 32 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ritterhude Platz 143 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ritterhude–54 €132 €
Osterholz-Scharmbeck 6 km 84 € 198 €
Lilienthal 11 km 48 € 120 €
Schwanewede 12 km 60 € 160 €
Bremen 12 km 150 € 300 €
Delmenhorst 17 km 108 € 264 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ritterhude

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ritterhude für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Ritterhude 132 € im Jahr: 54 € für den ersten und 78 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Ritterhude einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Ritterhude gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Ritterhude anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Ritterhude innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Ritterhude fällig?

Die Hundesteuersatzung von Ritterhude nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.).

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung für die Gemeinde Ritterhude vom 13.12.2018 (OS 5.02), in Kraft 01.01.2019
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. Dezember 2018
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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