Hundesteuer Lilienthal 2026

In Lilienthal kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 72 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2008.

Erster Hund48 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen120 €pro Jahr

Steuersätze in Lilienthal

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2008
Erster Hund48 €
Zweiter Hund72 €
Jeder weitere Hund96 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lilienthal?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 48 € 480 €
2 Hunde 120 € 1.200 €
3 Hunde 216 € 2.160 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Lilienthal: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Lilienthal an. Hund in Lilienthal anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Lilienthal
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Lilienthal abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde wissenschaftlicher Institute, die ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden
  • Hunde, die vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebracht sind
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Lilienthal aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfzeugnis nicht älter als 2 Jahre)
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
  • Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte der Steuer je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Lilienthal im Vergleich

Lilienthal liegt 24 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Lilienthal Platz 16 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Lilienthal Platz 66 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Lilienthal–48 €120 €
Bremen 10 km 150 € 300 €
Ritterhude 11 km 54 € 132 €
Oyten 12 km 48 € 144 €
Osterholz-Scharmbeck 13 km 84 € 198 €
Stuhr 16 km 60 € 140 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lilienthal

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lilienthal für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Lilienthal 120 € im Jahr: 48 € für den ersten und 72 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Lilienthal einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Lilienthal gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Lilienthal anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Lilienthal innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Lilienthal fällig?

Die Hundesteuersatzung von Lilienthal nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Lilienthal vom 12.12.1974 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 09.10.2007 (in Kraft 01.01.2008), verlinkt auf der Seite Hundehaltung der Gemeinde
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
9. Oktober 2007
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden