Hundesteuer Salzkotten 2026

In Salzkotten richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 64,80 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 76,80 €, zusammen 153,60 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 89,40 €. Für einen gefährlichen Hund werden 432 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.

Ein Hund64,80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen153,60 €pro Jahr
Gefährlicher Hund432 €pro Jahr

Steuersätze in Salzkotten

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2019
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund64,80 €64,80 €
2 Hunde76,80 €153,60 €
3 oder mehr Hunde89,40 €268,20 € (bei 3)
Gefährlicher Hund432 €

Wichtig: In Salzkotten gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Hunde nach § 3 Landeshundegesetz NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen): 432 € je Hund; Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW (u. a. American Bulldog, Bulldog, Rottweiler und Kreuzungen): 216 € je Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Salzkotten?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 64,80 € 648 €
2 Hunde 153,60 € 1.536 €
3 Hunde 268,20 € 2.682,00 €
1 gefährlicher Hund 432 € 4.320 €

In Salzkotten zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Salzkotten: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Salzkotten an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Salzkotten gilt:
    • Hunde aus Einrichtungen mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz: 3 Jahre befreit, auf Antrag (Halter darf nicht Vorbesitzer sein)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 64,80 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel des Jahresbetrages.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag
  • Assistenzhunde (Anlage 1 der Satzung), auf Antrag
  • Hunde aus Einrichtungen mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz: 3 Jahre befreit, auf Antrag (Halter darf nicht Vorbesitzer sein)
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Salzkotten aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für einen Hund von Beziehern von Grundsicherung (SGB II, SGB XII) und einkommensmäßig Gleichstehenden
  • 50 % des Satzes für gefährliche Hunde nach § 3 LHundG bei Sachkunde und bestandenem Wesenstest
  • Hunde nach § 10 LHundG zahlen bei Sachkunde und Wesenstest den Normalsatz

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Salzkotten im Vergleich

Salzkotten liegt 25,20 € unter dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen steht Salzkotten auf Platz 49 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Salzkotten Platz 294 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Salzkotten–64,80 €153,60 €
Geseke 8 km 84 € 204 €
Delbrück 11 km 48 € 120 €
Paderborn 12 km 72 € 180 €
Lippstadt 18 km 84 € 204 €
Bad Wünnenberg 18 km 50 € 180 €
Median Nordrhein-Westfalen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Salzkotten

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Salzkotten für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Salzkotten 153,60 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 76,80 €.

Gibt es in Salzkotten einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Salzkotten 432 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 64,80 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Salzkotten anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Salzkotten innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Salzkotten befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Salzkotten gilt: Hunde aus Einrichtungen mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz: 3 Jahre befreit, auf Antrag (Halter darf nicht Vorbesitzer sein).

Wann ist die Hundesteuer in Salzkotten fällig?

Die Hundesteuersatzung von Salzkotten nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel des Jahresbetrages.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Salzkotten vom 13.12.2011 in der Fassung der 3. Änderung vom 14.12.2018 (Ortsrecht Stand 01/2019)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
14. Dezember 2018
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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