Hundesteuer Schönwalde-Glien 2026
Stand: Satzung vom 23. November 2019, geprüft am 13. Oktober 2026
In Schönwalde-Glien kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2020.
Steuersätze in Schönwalde-Glien
| Erster Hund | 48 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 84 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schönwalde-Glien?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 48 € | 480 € |
| 2 Hunde | 132 € | 1.320 € |
| 3 Hunde | 216 € | 2.160 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Schönwalde-Glien: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Schönwalde-Glien an. Hund in Schönwalde-Glien anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Schönwalde-Glien
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (bei beantragter Jahreszahlung ein Betrag einen Monat nach Bescheid).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schönwalde-Glien abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Schönwalde-Glien aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, aG oder H)
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
- 50 % für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung (nicht älter als zwei Jahre)
- 50 % für einen Hund aus einem Tierheim des Landkreises Havelland, begrenzt auf 2 Jahre
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die jagdlich verwendet werden
- 50 % für Fundhunde (bis zum Ende des Kalenderjahres der Bestätigung durch das Ordnungsamt)
- 75 % (12 € jährlich) für Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
- Sachkunde
- Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Schönwalde-Glien im Vergleich
Schönwalde-Glien liegt 12 € unter dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Schönwalde-Glien Platz 12 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schönwalde-Glien Platz 66 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Schönwalde-Glien | – | 48 € | 132 € |
| Falkensee | 5 km | 60 € | 168 € |
| Hennigsdorf | 7 km | 48 € | 102 € |
| Dallgow-Döberitz | 8 km | 60 € | 140 € |
| Brieselang | 9 km | 61,36 € | 214,75 € |
| Velten | 11 km | 50 € | 100 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schönwalde-Glien
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schönwalde-Glien für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Schönwalde-Glien 132 € im Jahr: 48 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Schönwalde-Glien einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Schönwalde-Glien gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Schönwalde-Glien anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Schönwalde-Glien innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Schönwalde-Glien fällig?
Die Hundesteuersatzung von Schönwalde-Glien nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (bei beantragter Jahreszahlung ein Betrag einen Monat nach Bescheid).
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 05.03.2012, Textfassung einschließlich 1. Änderungssatzung vom 23.11.2019 (in Kraft 01.01.2020)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 23. November 2019
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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