Hundesteuer Brieselang 2026

In Brieselang kostet der erste Hund 61,36 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 153,39 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund61,36 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen214,75 €pro Jahr
Gefährlicher Hund480 €pro Jahr

Steuersätze in Brieselang

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund61,36 €
Zweiter Hund153,39 €
Jeder weitere Hund205 €
Gefährlicher Hund480 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 der Satzung (Feststellung der Gefährlichkeit durch die Ordnungsbehörde nach Hundehalterverordnung Brandenburg 2024); erster 480 €, zweiter und jeder weitere 1.000 €

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Brieselang?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 61,36 € 613,60 €
2 Hunde 214,75 € 2.147,50 €
3 Hunde 419,75 € 4.197,50 €
1 gefährlicher Hund 480 € 4.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Brieselang: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Brieselang an. Hund in Brieselang anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Brieselang
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 61,36 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei beantragter jährlicher Zahlung zum 1. Juli.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Brieselang abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Assistenzhunde im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes
  • Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagdschein und Brauchbarkeitsprüfung, höchstens zwei Hunde
  • Gewerblich betriebene Hundezucht unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 4
  • Von der Ordnungsbehörde verwahrte Hunde: auf Antrag 1 Jahr befreit (Steuer für den ersten Hund)
  • Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in Brieselang aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
Sachkunde
Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Brandenburg

Brieselang im Vergleich

Brieselang liegt 1,36 € über dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg steht Brieselang auf Platz 33 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden steht Brieselang auf Platz 288 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Brieselang–61,36 €214,75 €
Falkensee 7 km 60 € 168 €
Dallgow-Döberitz 8 km 60 € 140 €
Nauen 9 km 45 € 110 €
Schönwalde-Glien 9 km 48 € 132 €
Oberkrämer 15 km 48 € 132 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Brieselang

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Brieselang für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Brieselang 214,75 € im Jahr: 61,36 € für den ersten und 153,39 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Brieselang einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Brieselang 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 61,36 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Brieselang anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Brieselang innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Brieselang fällig?

Die Hundesteuersatzung von Brieselang nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei beantragter jährlicher Zahlung zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Brieselang (Hundesteuersatzung), Amtsblatt Nr. 13 vom 15.10.2024, in Kraft 01.01.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. September 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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