Hundesteuer Oberkrämer 2026
Stand: Satzung vom 11. Oktober 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Oberkrämer kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Steuersätze in Oberkrämer
| Erster Hund | 48 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 84 € |
| Gefährlicher Hund | 300 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 der Satzung (Kampfbereitschaft, Bissigkeit, Hetzen, wiederholtes Gefährden) sowie Hunde, deren Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde durch Verwaltungsakt festgestellt hat; 300 € für einen gefährlichen Hund, 420 € je Hund bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Oberkrämer?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 48 € | 480 € |
| 2 Hunde | 132 € | 1.320 € |
| 3 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 1 gefährlicher Hund | 300 € | 3.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Oberkrämer: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Oberkrämer an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Oberkrämer gilt:
- Hunde aus dem Tierheim: 12 Monate befreit (bei erstmaliger Aufnahme durch den Halter)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel; auf Antrag Jahreszahlung am 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, G, aG oder H), höchstens 2 Hunde je Haushalt
- Hunde in Tierheimen von Tierschutz- und ähnlichen Vereinen (vorübergehend untergebracht)
- Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein (Eignung nachzuweisen), höchstens 2 Hunde je Haushalt
- Herdenschutz-Gebrauchshunde für nicht gewerblich gehaltene Herden
- Hunde aus dem Tierheim: 12 Monate befreit (bei erstmaliger Aufnahme durch den Halter)
- Personen mit höchstens 2 Monaten Aufenthalt in Oberkrämer, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für ehrenamtlich in Rettungshundestaffeln tätige Rettungshunde
- 50 % für Therapiehunde mit Ausbildungszertifikat und nachgewiesenem Einsatz
- Beide Ermäßigungen höchstens für 2 Hunde je Haushalt; nicht für gefährliche Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
- Sachkunde
- Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Oberkrämer im Vergleich
Oberkrämer liegt 12 € unter dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Oberkrämer Platz 12 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Oberkrämer Platz 66 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Oberkrämer | – | 48 € | 132 € |
| Velten | 5 km | 50 € | 100 € |
| Hennigsdorf | 9 km | 48 € | 102 € |
| Oranienburg | 11 km | 50 € | 130 € |
| Schönwalde-Glien | 11 km | 48 € | 132 € |
| Hohen Neuendorf | 12 km | 54 € | 114 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Oberkrämer
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Oberkrämer für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Oberkrämer 132 € im Jahr: 48 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Oberkrämer einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Oberkrämer 300 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Oberkrämer anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Oberkrämer innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Oberkrämer befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Oberkrämer gilt: Hunde aus dem Tierheim: 12 Monate befreit (bei erstmaliger Aufnahme durch den Halter).
Wann ist die Hundesteuer in Oberkrämer fällig?
Die Hundesteuersatzung von Oberkrämer nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel; auf Antrag Jahreszahlung am 01.07.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Oberkrämer, Lesefassung nach der 3. Änderungssatzung vom 11.10.2024 (Amtsblatt Nr. 7 vom 25.10.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. Oktober 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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