Hundesteuer Tostedt 2026
Stand: Satzung vom 9. Dezember 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Tostedt kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 512 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Tostedt
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 512 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde, die die zuständige Behörde nach § 7 NHundG als gefährlich festgestellt hat; 512 € je Hund, werden in der Staffel vorrangig eingeordnet; keine Befreiung oder Ermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Tostedt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 3 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 1 gefährlicher Hund | 512 € | 5.120 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Tostedt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Tostedt an.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Tostedt
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli oder vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Diensthunde nach Dienstende
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
- Herdengebrauchs- und Hütehunde zu Betriebszwecken oder zur Bewachung nicht gewerblicher Herden
- Hunde von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern im Wachdienst
- Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten-, Rettungs- und Katastrophenschutzhunde
- Blindenführhunde und andere Assistenzhunde (Merkzeichen Bl, Gl, H, aG oder TBl), höchstens ein Hund je Person
- Hunde für sonstige hilfsbedürftige Personen mit fachärztlichem Attest, höchstens ein Hund je Person
- Personen mit Aufenthalt bis zu zwei Monaten in der Gemeinde für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung (gültiger Jagdschein und Pacht oder Jagderlaubnisschein)
- 50 % für Hunde im regelmäßigen pädagogischen, therapeutischen oder betreuenden Einsatz (Schulen, Kitas, Senioreneinrichtungen)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Tostedt im Vergleich
Tostedt liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Tostedt Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Tostedt Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Tostedt | – | 60 € | 150 € |
| Buchholz in der Nordheide | 12 km | 80 € | 230 € |
| Neu Wulmstorf | 21 km | 66 € | 144 € |
| Buxtehude | 22 km | 88 € | 192 € |
| Harsefeld | 24 km | 60 € | 220 € |
| Seevetal | 24 km | 48 € | 132 € |
| Median Niedersachsen | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Tostedt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Tostedt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Tostedt 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Tostedt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Tostedt 512 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Tostedt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Tostedt innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Tostedt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Tostedt nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli oder vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Tostedt vom 09.12.2025 (Amtsblatt für den Landkreis Harburg Nr. 51.2 vom 18.12.2025), in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 9. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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