Hundesteuer Trittau 2026

In Trittau kostet der erste Hund 110 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 140 €. Für einen gefährlichen Hund werden 490 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Erster Hund110 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen250 €pro Jahr
Gefährlicher Hund490 €pro Jahr

Steuersätze in Trittau

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund110 €
Zweiter Hund140 €
Jeder weitere Hund170 €
Gefährlicher Hund490 €

Als gefährlich gilt: Hunde, die ordnungsbehördlich aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Verhaltens als gefährlich festgestellt wurden (§ 7 Abs. 3): 122,50 € je Quartal (490 € im Jahr) für den ersten, 182,50 € je Quartal (730 € im Jahr) für jeden weiteren

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Trittau?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 110 € 1.100 €
2 Hunde 250 € 2.500 €
3 Hunde 420 € 4.200 €
1 gefährlicher Hund 490 € 4.900 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Trittau: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Trittau an. Hund in Trittau anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Trittau
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 110 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Trittau abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die nicht länger als einen Monat gehalten werden, nicht älter als drei Monate sind, aus eigener Zucht stammen und nicht älter als sechs Monate sind, oder nicht länger als zwei Monate im Gemeindegebiet gehalten und anderswo versteuert werden
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (auf Antrag)
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die in Anstalten von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten ständig bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
  • 50 % für Hunde mit Jagdeignungsprüfung, jagdlich verwendet
  • 50 % für Zuchthunde anerkannter Züchter
  • 50 % für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB II oder SGB XII

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Trittau im Vergleich

Trittau liegt 10 € unter dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Trittau Platz 15 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Trittau Platz 869 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Trittau–110 €250 €
Schwarzenbek 13 km 120 € 292 €
Ahrensburg 13 km 120 € 260 €
Glinde 15 km 120 € 280 €
Reinbek 15 km 120 € 320 €
Barsbüttel 16 km 120 € 440 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Trittau

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Trittau für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Trittau 250 € im Jahr: 110 € für den ersten und 140 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Trittau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Trittau 490 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 110 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Trittau anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Trittau innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Trittau fällig?

Die Hundesteuersatzung von Trittau nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Quelle

Dokument
Lesefassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Trittau (Beschluss 10.12.2009, 3. Änderung vom 18.12.2015, in Kraft 01.01.2016)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Dezember 2015
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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