Hundesteuer Wathlingen 2026

In Wathlingen kostet der erste Hund 40 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2004.

Erster Hund40 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen120 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Wathlingen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Juli 2004
Erster Hund40 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 und 3 der Satzung: von der Behörde nach dem Niedersächsischen Hundegesetz als gefährlich festgestellte Hunde sowie Bullterrier, Pitbullterrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux, Mastin Espanol, Staffordshire-Bullterrier, Dogo Argentino, Römischer und Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog, sofern die Ungefährlichkeit nicht festgestellt wurde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wathlingen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 40 € 400 €
2 Hunde 120 € 1.200 €
3 Hunde 220 € 2.200 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wathlingen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Gemeinde Wathlingen an. Hund in Wathlingen anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wathlingen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 40 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1.7.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wathlingen abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gemeindegebiet aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Wathlingen im Vergleich

Wathlingen liegt 32 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Wathlingen Platz 3 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wathlingen Platz 24 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wathlingen–40 €120 €
Uetze 9 km 88 € 217 €
Celle 11 km 78 € 198 €
Burgdorf 14 km 75,60 € 189,60 €
Burgwedel 21 km 60 € 140 €
Lehrte 22 km 84 € 204 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wathlingen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wathlingen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wathlingen 120 € im Jahr: 40 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Wathlingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wathlingen 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 40 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Wathlingen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wathlingen innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Wathlingen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wathlingen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1.7.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Wathlingen, Leseexemplar mit 2. Änderungssatzung, gültig ab 01.07.2004
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Juli 2004
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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