Hundesteuer Weinsberg 2026
Stand: Satzung vom 24. Juni 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Weinsberg kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 216 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.080 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Weinsberg
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 216 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 1.080 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 (u. a. Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen) und gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 (von der Ortspolizeibehörde festgestellt); 1.080 € für den ersten, 2.160 € für den zweiten und jeden weiteren; mit bestandenem Wesenstest für Kampfhunde gilt der Normalsatz ab Beginn des Veranlagungszeitraums der Vorlage
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Weinsberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 1.080 € |
| 2 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 3 Hunde | 540 € | 5.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.080 € | 10.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Weinsberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Weinsberg an. Hund in Weinsberg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Weinsberg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der zusammenhängend bebauten Ortsteile, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer für Züchter: das Zweifache des Satzes für den ersten Hund je Zwinger (bis 5 Hunde); nicht für Kampfhunde und gefährliche Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Weinsberg im Vergleich
Weinsberg liegt 12 € unter dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Weinsberg Platz 46 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Weinsberg Platz 806 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Weinsberg | – | 108 € | 324 € |
| Heilbronn | 5 km | 110 € | 350 € |
| Neckarsulm | 6 km | 102 € | 306 € |
| Bad Friedrichshall | 10 km | 144 € | 432 € |
| Öhringen | 17 km | 96 € | 288 € |
| Bad Rappenau | 17 km | 108 € | 324 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Weinsberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Weinsberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Weinsberg 324 € im Jahr: 108 € für den ersten und 216 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Weinsberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Weinsberg 1.080 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Weinsberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Weinsberg innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Weinsberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Weinsberg nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Weinsberg, Gemeinderatsbeschluss 24.06.2025, rückwirkend in Kraft 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 24. Juni 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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