Hundesteuer Wolgast 2026
Stand: Satzung vom 24. April 2023, geprüft am 13. Oktober 2026
In Wolgast kostet der erste Hund 65 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 130 €. Für einen gefährlichen Hund werden 614 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Steuersätze in Wolgast
| Erster Hund | 65 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 130 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Gefährlicher Hund | 614 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 der Hundehalterverordnung M-V vom 11.07.2022; 614 € für den ersten und jeden weiteren gefährlichen Hund; keine Befreiung, Ermäßigung oder Zwingersteuer für gefährliche Hunde; Kennzeichnung mit roter Steuermarke
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wolgast?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 65 € | 650 € |
| 2 Hunde | 195 € | 1.950 € |
| 3 Hunde | 345 € | 3.450 € |
| 1 gefährlicher Hund | 614 € | 6.140 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Wolgast: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Wolgast an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wolgast
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 65 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (nach Vereinbarung zum 01.07.).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Wolgast
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2024[1] | 65 € | 130 € | 614 € |
| 1.1.2023 bis 31.12.2023[2] | 60 € | 70 € | 614 € |
- Satzung der Stadt Wolgast über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stadtvertretung 24.04.2023, in Kraft rückwirkend 01.01.2023
- Hundesteuersatzung der Stadt Wolgast, § 5 Abs. 1 (Sätze für das Kalenderjahr 2023)
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenbegleithunde
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, aG, Gl, G oder H; alle zwei Jahre neu zu beantragen)
- Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Herdenschutzhunde und von Berufsjägern benötigte Jagdhunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Jagdhunde von Forstbediensteten und Jagdscheininhabern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung
- 50 % für Hunde auf Binnenschiffen, von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern, zur Bewachung landwirtschaftlicher Gehöfte und für Hunde von Artisten oder Schaustellern
- Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte des Steuersatzes (Mitgliedsnachweis VdH nötig)
- Hundehändler zahlen auf Antrag nur die Steuer für zwei Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Hundehaftpflicht
- In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Es gibt keine landesrechtliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde. Seit dem 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V, eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde per Verordnung einzuführen. Die HundehVO M-V wurde bisher nicht geändert (Stand 01.10.2026). Eine Hundehaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, weil Halter für Schäden ihres Hundes haften.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Es gibt seit dem 23.07.2022 keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur nach seinem Verhalten als gefährlich, zum Beispiel nach einem Biss, nach wiederholtem Gefährden oder Anspringen von Menschen oder wenn er wiederholt Wild hetzt (§ 3 Abs. 1 HundehVO M-V). Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, meist nach Anhörung des Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2). Hunde, die nach der Rasseliste der alten HundehVO von 2000 als gefährlich galten, bleiben gefährlich, wenn keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde (§ 12).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks aber nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1 HundehVO M-V). Leinenpflicht gilt bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Geschäften und Zoos sowie an engen Orten (§ 2 Abs. 2). Im Wald gilt das ganze Jahr Leinenpflicht nach § 29 Abs. 2 Landeswaldgesetz, außer für Dienst- und Jagdgebrauchshunde im Einsatz. Im Jagdbezirk darf ein Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten nicht außerhalb menschlicher Einwirkung laufen (§ 23 Abs. 2 LJagdG M-V). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit eigener Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden, Ämter und Kreise können weitergehende Leinenpflichten erlassen (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5 HundehVO M-V). Für Jagd- und Herdengebrauchshunde im Einsatz gilt das Verbot des freien Laufens nicht (§ 8 Abs. 2 HundehVO M-V).
- Sachkunde
- Nur wer einen Hund hält, der im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurde, braucht die Sachkunde. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 5. Für alle anderen Hunde und für Ersthalter gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Pflicht zum Sachkundenachweis oder Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Wolgast im Vergleich
Wolgast liegt 5 € über dem Median der 20 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (60 €). In Mecklenburg-Vorpommern steht Wolgast auf Platz 12 von 20 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wolgast Platz 296 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wolgast | – | 65 € | 195 € |
| Anklam | 23 km | 60 € | 192 € |
| Greifswald | 26 km | 90 € | 220 € |
| Bergen auf Rügen | 46 km | 42 € | 102 € |
| Demmin | 51 km | 45 € | 108 € |
| Stralsund | 53 km | 95 € | 245 € |
| Median Mecklenburg-Vorpommern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wolgast
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wolgast für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Wolgast 195 € im Jahr: 65 € für den ersten und 130 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Wolgast einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wolgast 614 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 65 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Wolgast anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Wolgast innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Wolgast fällig?
Die Hundesteuersatzung von Wolgast nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (nach Vereinbarung zum 01.07.).
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Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Wolgast über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stadtvertretung 24.04.2023, in Kraft rückwirkend 01.01.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 24. April 2023
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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