Hundesteuer Wolgast 2026

In Wolgast kostet der erste Hund 65 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 130 €. Für einen gefährlichen Hund werden 614 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Erster Hund65 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen195 €pro Jahr
Gefährlicher Hund614 €pro Jahr

Steuersätze in Wolgast

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund65 €
Zweiter Hund130 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund614 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 der Hundehalterverordnung M-V vom 11.07.2022; 614 € für den ersten und jeden weiteren gefährlichen Hund; keine Befreiung, Ermäßigung oder Zwingersteuer für gefährliche Hunde; Kennzeichnung mit roter Steuermarke

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wolgast?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 65 € 650 €
2 Hunde 195 € 1.950 €
3 Hunde 345 € 3.450 €
1 gefährlicher Hund 614 € 6.140 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wolgast: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Wolgast an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wolgast
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 65 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (nach Vereinbarung zum 01.07.).
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Wolgast

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2024[1] 65 € 130 € 614 €
1.1.2023 bis 31.12.2023[2] 60 € 70 € 614 €
  1. Satzung der Stadt Wolgast über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stadtvertretung 24.04.2023, in Kraft rückwirkend 01.01.2023
  2. Hundesteuersatzung der Stadt Wolgast, § 5 Abs. 1 (Sätze für das Kalenderjahr 2023)

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenbegleithunde
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, aG, Gl, G oder H; alle zwei Jahre neu zu beantragen)
  • Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Herdenschutzhunde und von Berufsjägern benötigte Jagdhunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Jagdhunde von Forstbediensteten und Jagdscheininhabern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung
  • 50 % für Hunde auf Binnenschiffen, von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern, zur Bewachung landwirtschaftlicher Gehöfte und für Hunde von Artisten oder Schaustellern
  • Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte des Steuersatzes (Mitgliedsnachweis VdH nötig)
  • Hundehändler zahlen auf Antrag nur die Steuer für zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehaftpflicht
In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Es gibt keine landesrechtliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde. Seit dem 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V, eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde per Verordnung einzuführen. Die HundehVO M-V wurde bisher nicht geändert (Stand 01.10.2026). Eine Hundehaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, weil Halter für Schäden ihres Hundes haften.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Es gibt seit dem 23.07.2022 keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur nach seinem Verhalten als gefährlich, zum Beispiel nach einem Biss, nach wiederholtem Gefährden oder Anspringen von Menschen oder wenn er wiederholt Wild hetzt (§ 3 Abs. 1 HundehVO M-V). Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, meist nach Anhörung des Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2). Hunde, die nach der Rasseliste der alten HundehVO von 2000 als gefährlich galten, bleiben gefährlich, wenn keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde (§ 12).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks aber nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1 HundehVO M-V). Leinenpflicht gilt bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Geschäften und Zoos sowie an engen Orten (§ 2 Abs. 2). Im Wald gilt das ganze Jahr Leinenpflicht nach § 29 Abs. 2 Landeswaldgesetz, außer für Dienst- und Jagdgebrauchshunde im Einsatz. Im Jagdbezirk darf ein Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten nicht außerhalb menschlicher Einwirkung laufen (§ 23 Abs. 2 LJagdG M-V). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit eigener Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden, Ämter und Kreise können weitergehende Leinenpflichten erlassen (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5 HundehVO M-V). Für Jagd- und Herdengebrauchshunde im Einsatz gilt das Verbot des freien Laufens nicht (§ 8 Abs. 2 HundehVO M-V).
Sachkunde
Nur wer einen Hund hält, der im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurde, braucht die Sachkunde. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 5. Für alle anderen Hunde und für Ersthalter gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Pflicht zum Sachkundenachweis oder Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Mecklenburg-Vorpommern

Wolgast im Vergleich

Wolgast liegt 5 € über dem Median der 20 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (60 €). In Mecklenburg-Vorpommern steht Wolgast auf Platz 12 von 20 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wolgast Platz 296 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wolgast–65 €195 €
Anklam 23 km 60 € 192 €
Greifswald 26 km 90 € 220 €
Bergen auf Rügen 46 km 42 € 102 €
Demmin 51 km 45 € 108 €
Stralsund 53 km 95 € 245 €
Median Mecklenburg-Vorpommern–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wolgast

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wolgast für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wolgast 195 € im Jahr: 65 € für den ersten und 130 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Wolgast einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wolgast 614 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 65 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Wolgast anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wolgast innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Wolgast fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wolgast nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (nach Vereinbarung zum 01.07.).

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Wolgast über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stadtvertretung 24.04.2023, in Kraft rückwirkend 01.01.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. April 2023
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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