Hundesteuer Zossen 2026

In Zossen kostet der erste Hund 20 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Erster Hund20 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen40 €pro Jahr

Steuersätze in Zossen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund20 €
Zweiter Hund20 €
Jeder weitere Hund20 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Zossen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 20 € 200 €
2 Hunde 40 € 400 €
3 Hunde 60 € 600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Zossen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Zossen an. Hund in Zossen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Zossen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 20 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli (auf Antrag halbjährlich oder vierteljährlich).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Zossen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z. B. Diensthunde der Polizei und des Zolls)
  • Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dient (Merkzeichen B, aG oder H)
  • Gebrauchshunde zur Bewachung von Viehherden in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in einem Wohngebäude mehr als 200 m von jedem anderen Wohngebäude
  • 50 % für Hunde von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichstehenden, nur für einen Hund
  • 50 % für ein Jahr für Hunde aus dem Tierheim

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
Sachkunde
Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Brandenburg

Zossen im Vergleich

Zossen liegt 40 € unter dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg steht Zossen auf Platz 1 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden steht Zossen auf Platz 1 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Zossen–20 €40 €
Blankenfelde-Mahlow 14 km 32 € 77 €
Königs Wusterhausen 15 km 80 € 160 €
Ludwigsfelde 16 km 42 € 108 €
Wildau 17 km 69 € 138 €
Schönefeld 19 km 70 € 170 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Zossen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Zossen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Zossen 40 € im Jahr: 20 € für den ersten und 20 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Zossen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Zossen gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Zossen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Zossen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Zossen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Zossen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli (auf Antrag halbjährlich oder vierteljährlich).

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Zossen vom 09.07.2015 (Beschluss 08.07.2015), in Kraft 01.01.2016
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
8. Juli 2015
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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