Hundesteuer Ahrensbök 2026
Stand: Satzung vom 26. September 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Ahrensbök kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 780 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Februar 2022.
Die Gemeinde Ahrensbök gibt seit 2025 keine Hundemarken mehr aus.
Steuersätze in Ahrensbök
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 190 € |
| Gefährlicher Hund | 780 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde (Gefahrhunde) nach § 4 Abs. 4 der Satzung, über das Vorliegen entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde (§ 7 Abs. 1 HundeG); erster 780 €, zweiter 1.050 €, dritter und jeder weitere 1.330 €; kein erhöhter Satz bei positivem Wesenstest mit Maulkorbbefreiung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ahrensbök?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 3 Hunde | 460 € | 4.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 780 € | 7.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Ahrensbök: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Gemeinde Ahrensbök an.
- Hundesteuermarke. Ahrensbök gibt keine Hundesteuermarke aus.
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- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ahrensbök
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August (auf Antrag Jahresbetrag am 1. Juli).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Ahrensbök
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.2.2022[1] | 120 € | 150 € | 780 € |
| 1.1.2021 bis 31.1.2022[2] | 105 € | 135 € | 684 € |
- 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Ahrensbök (Beschluss 26.09.2024, ab 01.01.2025); Sätze aus der 1. Änderungssatzung (Beschluss 13.01.2022, ab 01.02.2022)
- Satzung der Gemeinde Ahrensbök über die Erhebung einer Hundesteuer, Beschluss 17.12.2020
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde wissenschaftlicher Institute ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
- Hunde, die in Anstalten von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
- Blindenführhunde und Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen Gl, H, Bl, TBI)
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten und die Hunde anderswo versteuern
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde von Bewachungsgewerbe und berufsmäßigen Einzelwächtern
- 50 % für geprüfte Melde-, Schutz- oder Fährtenhunde
- 50 % für Hunde mit Jagdeignungsprüfung, die entsprechend verwendet werden
- Gewerbsmäßige Hundehändler: Steuer nur für zwei Hunde (Satz für ersten und zweiten Hund)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Ahrensbök im Vergleich
Ahrensbök entspricht genau dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Ahrensbök Platz 22 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ahrensbök Platz 897 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ahrensbök | – | 120 € | 270 € |
| Scharbeutz | 12 km | 120 € | 264 € |
| Ratekau | 13 km | 120 € | 276 € |
| Bad Schwartau | 13 km | 120 € | 264 € |
| Timmendorfer Strand | 13 km | 110 € | 260 € |
| Stockelsdorf | 14 km | 78 € | 234 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ahrensbök
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ahrensbök für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Ahrensbök 270 € im Jahr: 120 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Ahrensbök einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ahrensbök 780 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Ahrensbök anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Ahrensbök innerhalb von 1 Monat anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Ahrensbök fällig?
Die Hundesteuersatzung von Ahrensbök nennt als Fälligkeit: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August (auf Antrag Jahresbetrag am 1. Juli).
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Quelle
- Dokument
- 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Ahrensbök (Beschluss 26.09.2024, ab 01.01.2025); Sätze aus der 1. Änderungssatzung (Beschluss 13.01.2022, ab 01.02.2022)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. September 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden