Hundesteuer Ratekau 2026
Stand: Satzung vom 18. Dezember 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Ratekau kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 684 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
In Ratekau werden seit dem 1. Januar 2023 keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben.
Steuersätze in Ratekau
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 156 € |
| Jeder weitere Hund | 192 € |
| Gefährlicher Hund | 684 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 2 der Satzung: Hunde, die die Voraussetzungen nach § 7 HundeG Schleswig-Holstein erfüllen und von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden; erhöhter Satz ab dem Monat nach der Einstufung; keine Befreiung oder Ermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ratekau?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 276 € | 2.760 € |
| 3 Hunde | 468 € | 4.680 € |
| 1 gefährlicher Hund | 684 € | 6.840 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Ratekau: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Ratekau an.
- Hundesteuermarke. Ratekau gibt keine Hundesteuermarke aus.
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- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ratekau
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: Vorauszahlung in Vierteln zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (auf Antrag zum 1. Juli); Abrechnung am Jahresanfang.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Hunde, die ausschließlich aus gewerblichen Gründen gehalten werden (z. B. Hütehunde, Artistenhunde, gewerblicher Hundehandel)
- Erwerbsorientierte und ausschließliche Hundezucht (nur die Rasse, auf die sich der Züchter spezialisiert hat)
- Hunde, deren Haltung ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dient (z. B. Diensthunde der Bundespolizei oder von Wachleuten)
- Ausgebildete Assistenzhunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe schwerbehinderter Personen dienen
- Gebrauchshunde von im Forstwesen Tätigen und Jagdaufsehern in der erforderlichen Anzahl
- Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- Hunde, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 100 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 200 m vom bebauten Ortsteil entfernt
- 50 % für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern bei der Ausübung des Wachdienstes
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- 50 % für Hunde mit Ausbildung in der tiergestützten Intervention (Besuchs-, Therapie-, Schul- oder Klassenbegleithund)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Ratekau im Vergleich
Ratekau entspricht genau dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Ratekau Platz 22 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ratekau Platz 897 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ratekau | – | 120 € | 276 € |
| Bad Schwartau | 4 km | 120 € | 264 € |
| Timmendorfer Strand | 6 km | 110 € | 260 € |
| Scharbeutz | 8 km | 120 € | 264 € |
| Stockelsdorf | 9 km | 78 € | 234 € |
| Lübeck | 10 km | 156 € | 312 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ratekau
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ratekau für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Ratekau 276 € im Jahr: 120 € für den ersten und 156 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Ratekau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ratekau 684 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Ratekau anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Ratekau innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Ratekau fällig?
Die Hundesteuersatzung von Ratekau nennt als Fälligkeit: Vorauszahlung in Vierteln zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (auf Antrag zum 1. Juli); Abrechnung am Jahresanfang.
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Quelle
- Dokument
- Satzung der Gemeinde Ratekau über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Beschluss vom 12.12.2024, ausgefertigt 18.12.2024, in Kraft 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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