Hundesteuer Timmendorfer Strand 2026
Stand: Satzung vom 4. Juli 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Timmendorfer Strand kostet der erste Hund 110 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2020.
Steuersätze in Timmendorfer Strand
| Erster Hund | 110 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 210 € |
| Gefährlicher Hund | 660 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 4 Abs. 3 der Satzung (von der örtlichen Ordnungsbehörde im Einzelfall festgestellt, z. B. gebissen oder auffällig aggressiv): 660 € je Hund; mit positivem Wesenstest und Maulkorbbefreiung entfällt der erhöhte Satz
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Timmendorfer Strand?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 110 € | 1.100 € |
| 2 Hunde | 260 € | 2.600 € |
| 3 Hunde | 470 € | 4.700 € |
| 1 gefährlicher Hund | 660 € | 6.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Timmendorfer Strand: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Timmendorfer Strand an. Hund in Timmendorfer Strand anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Timmendorfer Strand
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 110 € im Jahr. Fällig: Vorauszahlung vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag einmalig zum 01.07.).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Timmendorfer Strand abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden
- Hunde in Anstalten von Tierschutzvereinen (vorübergehende Unterbringung)
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Timmendorfer Strand aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern
- 50 % für Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte der Steuer je Zuchthund, höchstens die Steuer für den ersten und zweiten Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Timmendorfer Strand im Vergleich
Timmendorfer Strand liegt 10 € unter dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Timmendorfer Strand Platz 15 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Timmendorfer Strand Platz 869 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Timmendorfer Strand | – | 110 € | 260 € |
| Scharbeutz | 3 km | 120 € | 264 € |
| Ratekau | 6 km | 120 € | 276 € |
| Bad Schwartau | 10 km | 120 € | 264 € |
| Neustadt in Holstein | 13 km | 144 € | 336 € |
| Ahrensbök | 13 km | 120 € | 270 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Timmendorfer Strand
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Timmendorfer Strand für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Timmendorfer Strand 260 € im Jahr: 110 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Timmendorfer Strand einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Timmendorfer Strand 660 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 110 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Timmendorfer Strand anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Timmendorfer Strand innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Timmendorfer Strand fällig?
Die Hundesteuersatzung von Timmendorfer Strand nennt als Fälligkeit: Vorauszahlung vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag einmalig zum 01.07.).
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Quelle
- Dokument
- Satzung der Gemeinde Timmendorfer Strand über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.09.2019 (in Kraft 01.01.2020), Fassung mit 3. Nachtragssatzung vom 04.07.2025 (in Kraft 01.01.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 4. Juli 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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