Hundesteuer Bad Sachsa 2026
Stand: Satzung vom 14. November 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Bad Sachsa kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 216 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Bad Sachsa
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 216 € |
| Jeder weitere Hund | 264 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Sachsa?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 1.080 € |
| 2 Hunde | 324 € | 3.240 € |
| 3 Hunde | 588 € | 5.880 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bad Sachsa: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Bad Sachsa an. Hund in Bad Sachsa anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Sachsa
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag als Jahressteuer zum 01.07.).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Gehörloser oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte Rettungs- oder Suchhunde
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bad Sachsa im Vergleich
Bad Sachsa liegt 36 € über dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Bad Sachsa Platz 126 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Sachsa Platz 806 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bad Sachsa | – | 108 € | 324 € |
| Nordhausen | 20 km | 72 € | 192 € |
| Duderstadt | 22 km | 95 € | 225 € |
| Osterode am Harz | 26 km | 108 € | 246 € |
| Clausthal-Zellerfeld | 28 km | 84 € | 210 € |
| Wernigerode | 31 km | 102 € | 270 € |
| Median Niedersachsen | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Sachsa
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Sachsa für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Sachsa 324 € im Jahr: 108 € für den ersten und 216 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bad Sachsa einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Bad Sachsa gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Bad Sachsa anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Sachsa innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bad Sachsa fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bad Sachsa nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag als Jahressteuer zum 01.07.).
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Bad Sachsa vom 14.11.2024, in Kraft 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 14. November 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden