Hundesteuer Beelitz 2026
Stand: Satzung vom 10. Dezember 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Beelitz kostet der erste Hund 36 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 72 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Beelitz
| Erster Hund | 36 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 72 € |
| Jeder weitere Hund | 72 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit das Ordnungsamt nach § 5 der brandenburgischen Hundehalterverordnung festgestellt hat; 600 € je gefährlichem Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Beelitz?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 36 € | 360 € |
| 2 Hunde | 108 € | 1.080 € |
| 3 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Beelitz: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Beelitz an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Beelitz
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 36 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15.05.; auf Antrag vierteljährlich.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Assistenzhunde nach § 12e BGG (Ausbildung nachzuweisen)
- Therapiebegleithunde im aktiven Einsatz (Zertifikat und Nachweis des Einsatzes)
- Dienst- und Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude (höchstens ein Hund)
- 50 % für geprüfte Rettungs-, Melde-, Sanitäts-, Begleit- oder Schutzhunde im aktiven Einsatz
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitsprüfung und gültigem Jagdschein (höchstens zwei Hunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
- Sachkunde
- Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Beelitz im Vergleich
Beelitz liegt 24 € unter dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Beelitz Platz 3 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Beelitz Platz 15 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Beelitz | – | 36 € | 108 € |
| Werder (Havel) | 16 km | 42 € | 126 € |
| Potsdam | 19 km | 108 € | 252 € |
| Luckenwalde | 21 km | 45 € | 111 € |
| Ludwigsfelde | 21 km | 42 € | 108 € |
| Stahnsdorf | 24 km | 61 € | 135 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Beelitz
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Beelitz für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Beelitz 108 € im Jahr: 36 € für den ersten und 72 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Beelitz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Beelitz 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 36 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Beelitz anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Beelitz innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Beelitz fällig?
Die Hundesteuersatzung von Beelitz nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15.05.; auf Antrag vierteljährlich.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Beelitz, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2024, in Kraft 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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