Hundesteuer Bordesholm 2026
Stand: Satzung vom 8. Oktober 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Bordesholm kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Wer die Sachkundeprüfung nach dem Hundegesetz nachweist, zahlt 25 % weniger Hundesteuer.
Steuersätze in Bordesholm
| Erster Hund | 48 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 96 € |
| Jeder weitere Hund | 168 € |
| Gefährlicher Hund | 480 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde, die die zuständige Behörde nach § 7 Hundegesetz S-H als gefährlich festgestellt hat; 480 € für den ersten, 600 € für jeden weiteren gefährlichen Hund; keine Befreiung oder Ermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bordesholm?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 48 € | 480 € |
| 2 Hunde | 144 € | 1.440 € |
| 3 Hunde | 312 € | 3.120 € |
| 1 gefährlicher Hund | 480 € | 4.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bordesholm: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Bordesholm an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Bordesholm gilt:
- Hunde aus Tierheimen in Schleswig-Holstein: 2 Jahre befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Landschaftswarten in erforderlicher Anzahl
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten
- Hunde in Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht
- Blindenführhunde und Assistenzhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, Bl, aG oder H), für den ersten Hund
- Hunde aus Tierheimen in Schleswig-Holstein: 2 Jahre befreit
- Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen, Wachhunde im Bewachungsgewerbe, Hunde von Artisten und Schaustellern
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde und Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- 25 % bei Nachweis der Sachkundeprüfung nach § 4 Hundegesetz
- Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte des Steuersatzes
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bordesholm im Vergleich
Bordesholm liegt 72 € unter dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein steht Bordesholm auf Platz 2 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bordesholm Platz 66 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bordesholm | – | 48 € | 144 € |
| Neumünster | 12 km | 130 € | 278 € |
| Kronshagen | 18 km | 120 € | 264 € |
| Kiel | 18 km | 150 € | 375 € |
| Schwentinental | 18 km | 120 € | 270 € |
| Plön | 25 km | 120 € | 260 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bordesholm
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bordesholm für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bordesholm 144 € im Jahr: 48 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bordesholm einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bordesholm 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bordesholm anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bordesholm innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Bordesholm befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bordesholm gilt: Hunde aus Tierheimen in Schleswig-Holstein: 2 Jahre befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Bordesholm fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bordesholm nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
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Quelle
- Dokument
- Satzung der Gemeinde Bordesholm über die Erhebung einer Hundesteuer vom 08.10.2024, in Kraft 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 8. Oktober 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden