Hundesteuer Bückeburg 2026

In Bückeburg kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 360 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund360 €pro Jahr

Steuersätze in Bückeburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund60 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund144 €
Gefährlicher Hund360 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung: Gefährlichkeit durch die zuständige Behörde nach § 7 Abs. 1 NHundG festgestellt; erster 360 €, zweiter 600 €, jeder weitere 840 €

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bückeburg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 324 € 3.240 €
1 gefährlicher Hund 360 € 3.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bückeburg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Bückeburg an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bückeburg
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahreszahlung zum 01.07.).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde anderswo versteuern oder steuerfrei halten

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Bückeburg im Vergleich

Bückeburg liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Bückeburg Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bückeburg Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bückeburg–60 €180 €
Rinteln 8 km 90 € 270 €
Minden 10 km 102 € 240 €
Porta Westfalica 10 km 66 € 158 €
Stadthagen 13 km 66 € 186 €
Petershagen 14 km 60 € 140 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bückeburg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bückeburg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bückeburg 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bückeburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bückeburg 360 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bückeburg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bückeburg innerhalb von 1 Woche anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Bückeburg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bückeburg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahreszahlung zum 01.07.).

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Bückeburg, Ratsbeschluss vom 14.12.2023, in Kraft 01.01.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
14. Dezember 2023
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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