Hundesteuer Cadolzburg 2026
Stand: Satzung vom 24. Februar 2026, geprüft am 13. Oktober 2026
In Cadolzburg kostet der erste Hund 100 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Cadolzburg
| Erster Hund | 100 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 200 € |
| Gefährlicher Hund | 1.000 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 bis 5 der Satzung: Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu (stets vermutet) sowie Rassen wie Rottweiler, Bullterrier, American Bulldog, Cane Corso (widerlegbar durch Negativzeugnis) und von der Behörde im Einzelfall festgestellte Hunde; mit Negativzeugnis sinkt der Satz ab dem nächsten Steuerjahr um 50 %
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Cadolzburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 1.000 € |
| 2 Hunde | 250 € | 2.500 € |
| 3 Hunde | 450 € | 4.500 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.000 € | 10.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Cadolzburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Marktgemeinde Cadolzburg an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige
Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke, mit dem Code MARKE 5 % günstiger. Anzeige
- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
Hundehaftpflicht und Hunde-Krankenversicherung bietet zum Beispiel die Uelzener Versicherung an. Anzeige
Hundehaftpflicht und Hunde-Krankenversicherung bietet zum Beispiel Cleos Welt an. Anzeige
Tierkrankenversicherung Anzeige
OP Versicherung Hund Anzeige
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Cadolzburg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: 1. April eines Jahres, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Marktgemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich öffentlichen Aufgaben dienen
- Ausgebildete Hunde von DRK, ASB, Maltesern, Johannitern, THW, die ausschließlich deren Aufgaben dienen
- Ausgebildete Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder sonst völlig Hilflose unentbehrlich sind (Merkzeichen Bl, B, aG oder H)
- Hunde allein zu Erwerbszwecken, insbesondere Herdenschutzhunde (Herde ab 10 Tieren)
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
- Zertifizierte Therapiebegleithunde mit nachgewiesenem Einsatz
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (Jagdhunde nur mit Brauchbarkeitsprüfung)
- Tierheimhunde: Ermäßigung um ein Zwölftel des Satzes je Monat der Haltung, längstens für die ersten 12 Monate
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Cadolzburg im Vergleich
Cadolzburg liegt 40 € über dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Cadolzburg Platz 80 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Cadolzburg Platz 747 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Cadolzburg | – | 100 € | 250 € |
| Langenzenn | 6 km | 90 € | 240 € |
| Zirndorf | 8 km | 96 € | 270 € |
| Oberasbach | 9 km | 108 € | 216 € |
| Fürth | 10 km | 132 € | 312 € |
| Herzogenaurach | 13 km | 55 € | 110 € |
| Median Bayern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Cadolzburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Cadolzburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Cadolzburg 250 € im Jahr: 100 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Cadolzburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Cadolzburg 1.000 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Cadolzburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Cadolzburg unverzüglich anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Cadolzburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Cadolzburg nennt als Fälligkeit: 1. April eines Jahres, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Tierkrankenversicherung Anzeige
OP Versicherung Hund Anzeige
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer des Marktes Cadolzburg (HundeStS), vom 24.02.2026, rückwirkend in Kraft 01.01.2026, bekannt gemacht 14.03.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 24. Februar 2026
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden