Hundesteuer Donauwörth 2026

In Donauwörth kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 85 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen145 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr

Steuersätze in Donauwörth

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund60 €
Zweiter Hund85 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hund400 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5a der Satzung: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen sowie weitere gelistete Rassen (u. a. Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso); Einzelfall durch Ausbildung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Donauwörth?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 145 € 1.450 €
3 Hunde 245 € 2.450 €
1 gefährlicher Hund 400 € 4.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Donauwörth: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Donauwörth an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Donauwörth gilt:
    • Hunde aus einem anerkannten Tierheim: 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: 1. April, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die allein zu Erwerbszwecken gehalten werden (Tierhandlungen, Herdenbewachung)
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter oder THW für deren Aufgaben
  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte und ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde aus einem anerkannten Tierheim: 1 Jahr befreit

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten entfernt)
  • 50 % für Hunde in Weilern
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Jagdscheininhabern mit Brauchbarkeitsprüfung
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes für Zuchthunde (nicht für Kampfhunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Donauwörth im Vergleich

Donauwörth entspricht genau dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Donauwörth Platz 32 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Donauwörth Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Donauwörth–60 €145 €
Harburg (Schwaben) 10 km 50 € 120 €
Monheim 15 km 40 € 80 €
Nördlingen 26 km 84 € 168 €
Treuchtlingen 28 km 60 € 150 €
Neuburg a.d.Donau 29 km 50 € 130 €
Median Bayern–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Donauwörth

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Donauwörth für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Donauwörth 145 € im Jahr: 60 € für den ersten und 85 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Donauwörth einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Donauwörth 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Donauwörth anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Donauwörth innerhalb von 1 Monat anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Donauwörth befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Donauwörth gilt: Hunde aus einem anerkannten Tierheim: 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Donauwörth fällig?

Die Hundesteuersatzung von Donauwörth nennt als Fälligkeit: 1. April, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Großen Kreisstadt Donauwörth vom 10.12.2024, in Kraft 01.01.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
10. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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