Hundesteuer Treuchtlingen 2026
Stand: Satzung vom 24. Oktober 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Treuchtlingen kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Treuchtlingen
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 700 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen; keine Ermäßigung und für Rettungs-, ASP-Such- und Assistenzhunde sowie Tierheimhunde keine Befreiung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Treuchtlingen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 3 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 1 gefährlicher Hund | 700 € | 7.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Treuchtlingen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Treuchtlingen an. Hund in Treuchtlingen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Treuchtlingen gilt:
- Hunde aus einem anerkannten Tierheim: 12 Monate befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15. Februar, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Treuchtlingen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde allein zu Erwerbszwecken (z. B. in Tierhandlungen, Herdenschutzhunde)
- Hunde des DRK, ASB, der Malteser, Johanniter oder des THW, die ausschließlich deren Aufgaben dienen
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und von Angehörigen diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivil- und Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Geprüfte ASP-Kadaversuchhunde der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftstaffel
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde aus einem anerkannten Tierheim: 12 Monate befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie vom nächsten Wohngebäude)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Jagdscheininhabern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (nur ein Hund)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Treuchtlingen im Vergleich
Treuchtlingen entspricht genau dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Treuchtlingen Platz 32 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Treuchtlingen Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Treuchtlingen | – | 60 € | 150 € |
| Monheim | 13 km | 40 € | 80 € |
| Gunzenhausen | 20 km | 50 € | 125 € |
| Eichstätt | 22 km | 60 € | 120 € |
| Harburg (Schwaben) | 25 km | 50 € | 120 € |
| Donauwörth | 28 km | 60 € | 145 € |
| Median Bayern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Treuchtlingen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Treuchtlingen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Treuchtlingen 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Treuchtlingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Treuchtlingen 700 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Treuchtlingen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Treuchtlingen innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Treuchtlingen befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Treuchtlingen gilt: Hunde aus einem anerkannten Tierheim: 12 Monate befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Treuchtlingen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Treuchtlingen nennt als Fälligkeit: jährlich am 15. Februar, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
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Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) der Stadt Treuchtlingen vom 24.10.2025 (Stadtratsbeschluss 23.10.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 24. Oktober 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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