Hundesteuer Gunzenhausen 2026

In Gunzenhausen kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 75 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2008.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen125 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Gunzenhausen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2008
Erster Hund50 €
Zweiter Hund75 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, soweit nicht nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität besteht; keine Steuerermäßigung und keine Züchtersteuer für Kampfhunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gunzenhausen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 125 € 1.250 €
3 Hunde 225 € 2.250 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Gunzenhausen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Gunzenhausen an. Hund in Gunzenhausen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  3. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Gunzenhausen gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Gunzenhausen: im Jahr der Übernahme und im folgenden Kalenderjahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  4. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: 15. Februar, frühestens einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids.
  5. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Gunzenhausen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW und Bundesluftschutzverband, die ausschließlich deren Aufgaben dienen
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde aus dem Tierheim Gunzenhausen: im Jahr der Übernahme und im folgenden Kalenderjahr befreit

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt, Weiler bis 300 Einwohner)
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Jagdscheininhabern, die überwiegend der Jagd oder dem Forstschutz dienen (Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung)
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes für Hunde von Züchtern mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin (nicht für Kampfhunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Gunzenhausen im Vergleich

Gunzenhausen liegt 10 € unter dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Gunzenhausen Platz 13 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Gunzenhausen Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Gunzenhausen–50 €125 €
Treuchtlingen 20 km 60 € 150 €
Ansbach 25 km 65 € 195 €
Schwabach 31 km 100 € 240 €
Monheim 31 km 40 € 80 €
Feuchtwangen 32 km 50 € 132 €
Median Bayern–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gunzenhausen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gunzenhausen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Gunzenhausen 125 € im Jahr: 50 € für den ersten und 75 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Gunzenhausen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Gunzenhausen 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Gunzenhausen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Gunzenhausen unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Gunzenhausen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Gunzenhausen gilt: Hunde aus dem Tierheim Gunzenhausen: im Jahr der Übernahme und im folgenden Kalenderjahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Gunzenhausen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Gunzenhausen nennt als Fälligkeit: 15. Februar, frühestens einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Gunzenhausen vom 07.04.2008 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 23.12.2013
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
23. Dezember 2013
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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