Hundesteuer Feuchtwangen 2026

In Feuchtwangen kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 82 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Im Stadtgebiet gilt 50 € für den ersten Hund, in den übrigen Stadtteilen nur 20 €.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen132 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Feuchtwangen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund50 €
Zweiter Hund82 €
Jeder weitere Hund82 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 6: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen (Eigenschaft stets vermutet); Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und Kreuzungen (Vermutung widerlegbar durch Nachweis)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Feuchtwangen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 132 € 1.320 €
3 Hunde 214 € 2.140 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Feuchtwangen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Feuchtwangen an.
  2. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  3. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Feuchtwangen
  4. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 15. Februar.
  5. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesverband für den Selbstschutz, die ausschließlich deren Aufgaben dienen
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz gehalten werden (Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung), je ein Hund
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Satzes je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse (nicht für Kampfhunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Feuchtwangen im Vergleich

Feuchtwangen liegt 10 € unter dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Feuchtwangen Platz 13 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Feuchtwangen Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Feuchtwangen–50 €132 €
Crailsheim 19 km 108 € 336 €
Ansbach 23 km 65 € 195 €
Ellwangen (Jagst) 27 km 120 € 360 €
Gunzenhausen 32 km 50 € 125 €
Bopfingen 34 km 108 € 324 €
Median Bayern–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Feuchtwangen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Feuchtwangen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Feuchtwangen 132 € im Jahr: 50 € für den ersten und 82 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Feuchtwangen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Feuchtwangen 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Feuchtwangen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Feuchtwangen unverzüglich anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Feuchtwangen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Feuchtwangen nennt als Fälligkeit: erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 15. Februar.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Feuchtwangen, Neufassung 03.11.2014, zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 16.10.2025 (in Kraft 01.01.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Oktober 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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