Hundesteuer Ebersberg 2026
Stand: Satzung vom 1. Januar 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Ebersberg kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 640 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Ebersberg
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 80 € |
| Gefährlicher Hund | 640 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 1 Abs. 2 der Satzung: Rassen und Gruppen nach § 1 der bayerischen Kampfhundeverordnung (u. a. Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Rottweiler) sowie Kreuzungen und im Einzelfall ausgebildete Hunde; bei vermuteten Rassen nach § 1 Abs. 2 der Verordnung entfällt die Einstufung mit Gutachten über fehlende gesteigerte Aggressivität
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ebersberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 800 € |
| 2 Hunde | 160 € | 1.600 € |
| 3 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 640 € | 6.400 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Ebersberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Ebersberg an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ebersberg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: 20. Januar eines jeden Jahres (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde des DRK, ASB, der Malteser, Johanniter, des THW oder Bundesluftschutzverbandes, die ausschließlich deren Aufgaben dienen
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Ebersberg im Vergleich
Ebersberg liegt 20 € über dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Ebersberg Platz 66 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ebersberg Platz 469 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ebersberg | – | 80 € | 160 € |
| Ottobrunn | 23 km | 70 € | 165 € |
| Bad Aibling | 24 km | 80 € | 320 € |
| Erding | 26 km | 60 € | 120 € |
| Unterhaching | 26 km | 60 € | 140 € |
| Kolbermoor | 26 km | 60 € | 180 € |
| Median Bayern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ebersberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ebersberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Ebersberg 160 € im Jahr: 80 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Ebersberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ebersberg 640 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Ebersberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Ebersberg innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Ebersberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Ebersberg nennt als Fälligkeit: 20. Januar eines jeden Jahres (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids).
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Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Ebersberg für die Erhebung einer Hundesteuer vom 01.01.2006 unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2018 und der 2. Änderungssatzung zum 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Januar 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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