Hundesteuer Ottobrunn 2026
Stand: Satzung vom 1. Januar 2022, geprüft am 13. Oktober 2026
In Ottobrunn kostet der erste Hund 70 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 95 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Für Kampfhunde mit Negativzeugnis sinkt die Steuer von 1.000 € auf 70 €.
Steuersätze in Ottobrunn
| Erster Hund | 70 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 95 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 1.000 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 4 der Satzung (Rassen und Gruppen nach § 1 der bayerischen Kampfhunde-Verordnung und Kreuzungen); mit Negativzeugnis sinkt die Steuer auf 70 €
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ottobrunn?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 70 € | 700 € |
| 2 Hunde | 165 € | 1.650 € |
| 3 Hunde | 285 € | 2.850 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.000 € | 10.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Ottobrunn: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Gemeinde Ottobrunn an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ottobrunn
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: jeweils zum 15. Januar; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde, die für die gewerbliche oder hauptberufliche Tätigkeit des Halters unerlässlich sind oder ausschließlich öffentlichen oder gemeinnützigen Aufgaben dienen (auf Antrag)
Ermäßigt wird
- Kampfhunde: Steuer 70 € statt 1.000 € bei Negativzeugnis (keine gesteigerte Aggressivität)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Ottobrunn im Vergleich
Ottobrunn liegt 10 € über dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Ottobrunn Platz 55 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ottobrunn Platz 330 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ottobrunn | – | 70 € | 165 € |
| Unterhaching | 3 km | 60 € | 140 € |
| München | 10 km | 100 € | 200 € |
| Gauting | 21 km | 108 € | 216 € |
| Karlsfeld | 22 km | 80 € | 160 € |
| Ebersberg | 23 km | 80 € | 160 € |
| Median Bayern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ottobrunn
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ottobrunn für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Ottobrunn 165 € im Jahr: 70 € für den ersten und 95 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Ottobrunn einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ottobrunn 1.000 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 70 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Ottobrunn anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Ottobrunn unverzüglich anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Ottobrunn fällig?
Die Hundesteuersatzung von Ottobrunn nennt als Fälligkeit: jeweils zum 15. Januar; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
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Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Ottobrunn (Hundesteuersatzung) vom 01.01.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Januar 2022
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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