Hundesteuer Eisenhüttenstadt 2026

In Eisenhüttenstadt kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 19. Dezember 2024.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen160 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr

Steuersätze in Eisenhüttenstadt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 19. Dezember 2024
Erster Hund60 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hund400 €

Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit die örtliche Ordnungsbehörde nach § 3 der Satzung festgestellt hat (Kampfbereitschaft durch Abrichtung, Biss ohne Provokation, unkontrolliertes Hetzen oder Reißen, wiederholtes Gefährden von Menschen); 400 € je Hund ab der Feststellung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Eisenhüttenstadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 160 € 1.600 €
3 Hunde 260 € 2.600 €
1 gefährlicher Hund 400 € 4.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Eisenhüttenstadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 4 Wochen bei der Stadt Eisenhüttenstadt an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Eisenhüttenstadt
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: 1. Juli in einem Jahresbetrag; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten mit abgelegter Prüfung
  • Blindenführhunde und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, aG oder H), nur für einen Hund
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Eisenhüttenstadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung ständig bewohnter Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude, höchstens 1 Hund
  • 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil, höchstens 2 Hunde
  • 50 % für brauchbare Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagdschein, höchstens 1 Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
Sachkunde
Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Brandenburg

Eisenhüttenstadt im Vergleich

Eisenhüttenstadt entspricht genau dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Eisenhüttenstadt Platz 23 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Eisenhüttenstadt Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Eisenhüttenstadt–60 €160 €
Frankfurt (Oder) 23 km 72 € 204 €
Fürstenwalde/Spree 45 km 60 € 180 €
Cottbus 48 km 72 € 180 €
Rehfelde 64 km 50 € 150 €
Erkner 67 km 60 € 150 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eisenhüttenstadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Eisenhüttenstadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Eisenhüttenstadt 160 € im Jahr: 60 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Eisenhüttenstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Eisenhüttenstadt 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Eisenhüttenstadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Eisenhüttenstadt innerhalb von 4 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Eisenhüttenstadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Eisenhüttenstadt nennt als Fälligkeit: 1. Juli in einem Jahresbetrag; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Eisenhüttenstadt, Neufassung vom 12. Dezember 2024, in Kraft zum 19.12.2024 (Amtsblatt 30/2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
12. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden