Hundesteuer Eisenhüttenstadt 2026
Stand: Satzung vom 12. Dezember 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Eisenhüttenstadt kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 19. Dezember 2024.
Steuersätze in Eisenhüttenstadt
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Gefährlicher Hund | 400 € |
Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit die örtliche Ordnungsbehörde nach § 3 der Satzung festgestellt hat (Kampfbereitschaft durch Abrichtung, Biss ohne Provokation, unkontrolliertes Hetzen oder Reißen, wiederholtes Gefährden von Menschen); 400 € je Hund ab der Feststellung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Eisenhüttenstadt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 160 € | 1.600 € |
| 3 Hunde | 260 € | 2.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 400 € | 4.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Eisenhüttenstadt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 4 Wochen bei der Stadt Eisenhüttenstadt an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Eisenhüttenstadt
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: 1. Juli in einem Jahresbetrag; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten mit abgelegter Prüfung
- Blindenführhunde und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, aG oder H), nur für einen Hund
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Eisenhüttenstadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung ständig bewohnter Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude, höchstens 1 Hund
- 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil, höchstens 2 Hunde
- 50 % für brauchbare Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit gültigem Jagdschein, höchstens 1 Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
- Sachkunde
- Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Eisenhüttenstadt im Vergleich
Eisenhüttenstadt entspricht genau dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Eisenhüttenstadt Platz 23 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Eisenhüttenstadt Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Eisenhüttenstadt | – | 60 € | 160 € |
| Frankfurt (Oder) | 23 km | 72 € | 204 € |
| Fürstenwalde/Spree | 45 km | 60 € | 180 € |
| Cottbus | 48 km | 72 € | 180 € |
| Rehfelde | 64 km | 50 € | 150 € |
| Erkner | 67 km | 60 € | 150 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eisenhüttenstadt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Eisenhüttenstadt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Eisenhüttenstadt 160 € im Jahr: 60 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Eisenhüttenstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Eisenhüttenstadt 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Eisenhüttenstadt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Eisenhüttenstadt innerhalb von 4 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Eisenhüttenstadt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Eisenhüttenstadt nennt als Fälligkeit: 1. Juli in einem Jahresbetrag; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Eisenhüttenstadt, Neufassung vom 12. Dezember 2024, in Kraft zum 19.12.2024 (Amtsblatt 30/2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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