Hundesteuer Eitorf 2026

In Eitorf richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 90 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 110 €, zusammen 220 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 130 €. Für einen gefährlichen Hund werden 620 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 12. Juli 2011.

Ein Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen220 €pro Jahr
Gefährlicher Hund620 €pro Jahr

Steuersätze in Eitorf

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 12. Juli 2011
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund90 €90 €
2 Hunde110 €220 €
3 oder mehr Hunde130 €390 € (bei 3)
Gefährlicher Hund620 €

Wichtig: In Eitorf gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen); 720 € je Hund bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden; für vor dem 11.07.2011 angemeldete gefährliche Hunde die Hälfte

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Eitorf?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 220 € 2.200 €
3 Hunde 390 € 3.900 €
1 gefährlicher Hund 620 € 6.200 €

In Eitorf zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Eitorf: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Eitorf an. Hund in Eitorf anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Eitorf gilt:
    • Hunde, die ab 01.07.2024 aus dem Tierheim Troisdorf übernommen wurden und bei Übernahme mindestens 8 Jahre alt waren: bis zum Lebensende befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Eitorf abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
  • Geprüfte Rettungshunde (nach dem aktiven Dienst bei mindestens vier Prüfungen und fünf Jahren Einsatz bis zum Lebensende)
  • Hunde, die ab 01.07.2024 aus dem Tierheim Troisdorf übernommen wurden und bei Übernahme mindestens 8 Jahre alt waren: bis zum Lebensende befreit
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Eitorf aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
  • 50 % für Empfänger von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Eitorf im Vergleich

Eitorf entspricht genau dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Eitorf Platz 145 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Eitorf Platz 594 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Eitorf–90 €220 €
Neunkirchen-Seelscheid 11 km 114 € 290 €
Hennef (Sieg) 12 km 120 € 312 €
Much 15 km 116 € 280 €
Nümbrecht 16 km 90 € 216 €
Waldbröl 17 km 84 € 252 €
Median Nordrhein-Westfalen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eitorf

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Eitorf für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Eitorf 220 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 110 €.

Gibt es in Eitorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Eitorf 620 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Eitorf anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Eitorf innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Eitorf befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Eitorf gilt: Hunde, die ab 01.07.2024 aus dem Tierheim Troisdorf übernommen wurden und bei Übernahme mindestens 8 Jahre alt waren: bis zum Lebensende befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Eitorf fällig?

Die Hundesteuersatzung von Eitorf nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Eitorf vom 12.07.2011, zuletzt geändert am 19.08.2024 (bekanntgemacht 26.08.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
19. August 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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