Hundesteuer Finsterwalde 2026
Stand: Satzung vom 25. Juni 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Finsterwalde kostet der erste Hund 36 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 63 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Bei der Anmeldung verlangt die Stadt unter anderem Rasse, Chipnummer und ein aktuelles Foto des Hundes.
Steuersätze in Finsterwalde
| Erster Hund | 36 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 63 € |
| Jeder weitere Hund | 93 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 der Satzung, vom Ordnungsamt festgestellt: 500 € für den ersten, 550 € für den zweiten und jeden weiteren gefährlichen Hund; gilt nicht für Hunde unter einem Jahr; keine Befreiung oder Ermäßigung, außer bei vorliegendem Negativzeugnis
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Finsterwalde?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 36 € | 360 € |
| 2 Hunde | 99 € | 990 € |
| 3 Hunde | 192 € | 1.920 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Finsterwalde: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Finsterwalde an.
- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Finsterwalde
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 36 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. Juli (erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder (Merkzeichen Bl), Tauber (Merkzeichen Gl) oder sonstiger hilfebedürftiger Personen (Merkzeichen B, aG oder H) dienen
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % auf den Satz für den ersten Hund, wenn er zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude erforderlich ist
- 50 % auf den Satz für den ersten Hund, wenn er zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 300 m vom bebauten Ortsteil erforderlich ist
- 50 % auf den Satz für den ersten Hund für ausgebildete Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein
- 50 % auf den Satz für den ersten Hund für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
- Sachkunde
- Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Finsterwalde im Vergleich
Finsterwalde liegt 24 € unter dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Finsterwalde Platz 3 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Finsterwalde Platz 15 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Finsterwalde | – | 36 € | 99 € |
| Großenhain | 39 km | 80 € | 240 € |
| Hoyerswerda | 43 km | 70 € | 200 € |
| Cottbus | 46 km | 72 € | 180 € |
| Riesa | 46 km | 92 € | 276 € |
| Torgau | 49 km | 60 € | 160 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Finsterwalde
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Finsterwalde für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Finsterwalde 99 € im Jahr: 36 € für den ersten und 63 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Finsterwalde einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Finsterwalde 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 36 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Finsterwalde anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Finsterwalde innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Finsterwalde fällig?
Die Hundesteuersatzung von Finsterwalde nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. Juli (erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids).
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Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Finsterwalde über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 25.06.2025, rückwirkend in Kraft 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 25. Juni 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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