Hundesteuer Großenhain 2026

In Großenhain kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 160 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025. Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich die Sätze; für den ersten Hund bleibt es bei 80 €.

Ab 1. Januar 2027 gilt eine neue Hundesteuersatzung; die Steuersätze bleiben gleich, die Zwingersteuer entfällt.

Erster Hund80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund300 €pro Jahr
Ab 1. Januar 202780 €erster Hund, beschlossen

Steuersätze in Großenhain

Hundesteuer pro Hund und Jahr, derzeitige Sätze gültig seit 1. Januar 2025
Pro Hundderzeitab 1. Januar 2027
Erster Hund80 €80 €
Zweiter Hund160 €160 €
Jeder weitere Hund160 €160 €
Gefährlicher Hund300 €300 €

Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht. Quelle: Satzung der Großen Kreisstadt Großenhain über die Erhebung einer Hundesteuer (Neufassung), Stadtratsbeschluss vom 24.06.2026, in Kraft 01.01.2027, Stand 24. Juni 2026.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 4 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen (nicht Welpen und Junghunde bis 6 Monate) sowie im Einzelfall behördlich festgestellte Hunde; erster 300 €, zweiter und jeder weitere 600 €; auf Antrag normaler Satz bei Wesenstest

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Großenhain?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen
Hunde derzeit pro Jahr ab 1. Januar 2027 in 10 Jahren
1 Hund 80 € 80 € 800 €
2 Hunde 240 € 240 € 2.400 €
3 Hunde 400 € 400 € 4.000 €
1 gefährlicher Hund 300 € 300 € 3.000 €

Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Großenhain: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Großenhain an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Großenhain
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet derzeit 80 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 80 €. Fällig: jährlich zum 01.07. in Höhe des Jahresbetrages.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde mit bestandener Gespannprüfung
  • Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts ausgebildet sind
  • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde mit bestandener Prüfung
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Hunde, die zu wissenschaftlichen Zwecken in Instituten oder Laboratorien gehalten werden
  • Rettungshunde in Ausbildung oder mit bestandener Prüfung bei aktivem Halter in einer anerkannten Organisation

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern im Wachdienst
  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, insbesondere mehr als 300 m von einer geschlossenen Bebauung entfernt
  • Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte der Steuer für einen ersten Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Großenhain im Vergleich

Großenhain liegt 9 € über dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Großenhain Platz 27 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Großenhain Platz 469 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Großenhain–80 €240 €
Meißen 15 km 60 € 180 €
Riesa 16 km 92 € 276 €
Radebeul 24 km 60 € 180 €
Oschatz 29 km 48 € 144 €
Dresden 30 km 108 € 252 €
Median Sachsen–71 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Großenhain

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Großenhain für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Großenhain 240 € im Jahr: 80 € für den ersten und 160 € für den zweiten Hund. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 240 €.

Gibt es in Großenhain einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Großenhain 300 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Großenhain anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Großenhain innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Großenhain fällig?

Die Hundesteuersatzung von Großenhain nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07. in Höhe des Jahresbetrages.

Ändert sich die Hundesteuer in Großenhain 2027?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich die Sätze; für den ersten Hund bleibt es bei 80 €. Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht.

Quelle

Dokument
Satzung der Großen Kreisstadt Großenhain über die Erhebung einer Hundesteuer (Neufassung), Stadtratsbeschluss vom 06.11.2024, gültig ab 01.01.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
6. November 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026
Sätze ab 1. Januar 2027
Satzung der Großen Kreisstadt Großenhain über die Erhebung einer Hundesteuer (Neufassung), Stadtratsbeschluss vom 24.06.2026, in Kraft 01.01.2027 , Stand 24. Juni 2026

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