Hundesteuer Oschatz 2026

In Oschatz kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 180 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2005.

Erster Hund48 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen144 €pro Jahr
Gefährlicher Hund180 €pro Jahr

Steuersätze in Oschatz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2005
Erster Hund48 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund96 €
Gefährlicher Hund180 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen untereinander sowie von der Kreispolizeibehörde festgestellte Hunde (Welpen und Junghunde bis 6 Monate ausgenommen); 180 € für den ersten, 300 € für jeden weiteren gefährlichen Hund; bei durch Wesenstest widerlegter Gefährlichkeit gelten die normalen Sätze

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Oschatz?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 48 € 480 €
2 Hunde 144 € 1.440 €
3 Hunde 240 € 2.400 €
1 gefährlicher Hund 180 € 1.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Oschatz: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Oschatz an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Oschatz
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15. Februar für das ganze Kalenderjahr.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausgebildet sind und ausschließlich dem Schutz und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts dienen
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Hunde von Forstbediensteten, soweit für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich
  • Hunde von bestätigten Jagdaufsehern
  • Hunde von Personen mit Erlaubnis für wissenschaftliche Versuche an lebenden Tieren
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde
  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes
  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, insbesondere mehr als 400 m von geschlossener Bebauung
  • 50 % für ein Jahr für Hunde aus Tierheimen
  • 50 % für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, höchstens für 2 Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Oschatz im Vergleich

Oschatz liegt 23 € unter dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Oschatz Platz 3 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Oschatz Platz 66 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Oschatz–48 €144 €
Riesa 14 km 92 € 276 €
Döbeln 20 km 48 € 144 €
Wurzen 27 km 60 € 150 €
Grimma 27 km 60 € 150 €
Großenhain 29 km 80 € 240 €
Median Sachsen–71 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Oschatz

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Oschatz für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Oschatz 144 € im Jahr: 48 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Oschatz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Oschatz 180 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Oschatz anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Oschatz innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Oschatz fällig?

Die Hundesteuersatzung von Oschatz nennt als Fälligkeit: jährlich am 15. Februar für das ganze Kalenderjahr.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung von Hundesteuern für die Große Kreisstadt Oschatz (Hundesteuersatzung) vom 25.10.2001, rechtsbereinigte Fassung vom 17.06.2004 (in Kraft 01.01.2005)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. Juni 2004
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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