Hundesteuer Wurzen 2026

In Wurzen kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 150 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund150 €pro Jahr

Steuersätze in Wurzen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund60 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund90 €
Gefährlicher Hund150 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung (Vermutung bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen, sonst Feststellung durch die Kreispolizeibehörde): 150 € für den ersten, 300 € für jeden weiteren gefährlichen Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wurzen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 240 € 2.400 €
1 gefährlicher Hund 150 € 1.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wurzen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Wurzen an. Hund in Wurzen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Wurzen gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim der Stadt Wurzen: 2 Jahre befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wurzen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde (auf Antrag)
  • Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Schwerbehinderten ausgebildet sind (auf Antrag)
  • Diensthunde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde aus dem Tierheim der Stadt Wurzen: 2 Jahre befreit
  • Selbstgezogene Hunde beim Züchter bis zu einem Alter von sechs Monaten

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern im Wachdienst
  • 50 % für Hunde zur Gebäudebewachung, insbesondere bei mehr als 300 m Abstand zur bewohnten Bebauung
  • 50 % für Hunde aus einem anderen Tierheim: 1 Jahr
  • 50 % für Hunde von Züchtern mit eingetragenen rassereinen Zuchthunden
  • 50 % für Hunde von Mitgliedern eines eingetragenen Wurzener Hundesport- oder Tierschutzvereins

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Wurzen im Vergleich

Wurzen liegt 11 € unter dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Wurzen Platz 11 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wurzen Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wurzen–60 €150 €
Eilenburg 12 km 40 € 100 €
Naunhof 14 km 75 € 190 €
Grimma 15 km 60 € 150 €
Taucha 16 km 60 € 180 €
Leipzig 25 km 150 € 300 €
Median Sachsen–71 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wurzen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wurzen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wurzen 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Wurzen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wurzen 150 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Wurzen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wurzen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Wurzen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Wurzen gilt: Hunde aus dem Tierheim der Stadt Wurzen: 2 Jahre befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Wurzen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wurzen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Wurzen (Lesefassung), Stadtratsbeschluss vom 01.11.2023, in Kraft seit 01.01.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. November 2023
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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