Hundesteuer Wurzen 2026
Stand: Satzung vom 1. November 2023, geprüft am 13. Oktober 2026
In Wurzen kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 150 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Steuersätze in Wurzen
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 90 € |
| Gefährlicher Hund | 150 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung (Vermutung bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen, sonst Feststellung durch die Kreispolizeibehörde): 150 € für den ersten, 300 € für jeden weiteren gefährlichen Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wurzen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 3 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 150 € | 1.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Wurzen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Wurzen an. Hund in Wurzen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige
Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke, mit dem Code MARKE 5 % günstiger. Anzeige
- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
Hundehaftpflicht und Hunde-Krankenversicherung bietet zum Beispiel die Uelzener Versicherung an. Anzeige
Hundehaftpflicht und Hunde-Krankenversicherung bietet zum Beispiel Cleos Welt an. Anzeige
Tierkrankenversicherung Anzeige
OP Versicherung Hund Anzeige
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Wurzen gilt:
- Hunde aus dem Tierheim der Stadt Wurzen: 2 Jahre befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wurzen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde (auf Antrag)
- Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Schwerbehinderten ausgebildet sind (auf Antrag)
- Diensthunde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Hunde aus dem Tierheim der Stadt Wurzen: 2 Jahre befreit
- Selbstgezogene Hunde beim Züchter bis zu einem Alter von sechs Monaten
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern im Wachdienst
- 50 % für Hunde zur Gebäudebewachung, insbesondere bei mehr als 300 m Abstand zur bewohnten Bebauung
- 50 % für Hunde aus einem anderen Tierheim: 1 Jahr
- 50 % für Hunde von Züchtern mit eingetragenen rassereinen Zuchthunden
- 50 % für Hunde von Mitgliedern eines eingetragenen Wurzener Hundesport- oder Tierschutzvereins
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Wurzen im Vergleich
Wurzen liegt 11 € unter dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Wurzen Platz 11 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wurzen Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wurzen | – | 60 € | 150 € |
| Eilenburg | 12 km | 40 € | 100 € |
| Naunhof | 14 km | 75 € | 190 € |
| Grimma | 15 km | 60 € | 150 € |
| Taucha | 16 km | 60 € | 180 € |
| Leipzig | 25 km | 150 € | 300 € |
| Median Sachsen | – | 71 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wurzen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wurzen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Wurzen 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Wurzen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wurzen 150 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Wurzen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Wurzen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Wurzen befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Wurzen gilt: Hunde aus dem Tierheim der Stadt Wurzen: 2 Jahre befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Wurzen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Wurzen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli.
Tierkrankenversicherung Anzeige
OP Versicherung Hund Anzeige
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Wurzen (Lesefassung), Stadtratsbeschluss vom 01.11.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. November 2023
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden