Hundesteuer Naunhof 2026
Stand: Satzung vom 3. März 2022, geprüft am 13. Oktober 2026
In Naunhof kostet der erste Hund 75 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 115 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2022.
Steuersätze in Naunhof
| Erster Hund | 75 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 115 € |
| Jeder weitere Hund | 115 € |
| Gefährlicher Hund | 300 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, (American) Pitbull Terrier und Kreuzungen untereinander; Widerlegung durch Wesensanalyse bei der Kreispolizeibehörde möglich (Steuer dann ab dem folgenden Quartal normal)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Naunhof?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 75 € | 750 € |
| 2 Hunde | 190 € | 1.900 € |
| 3 Hunde | 305 € | 3.050 € |
| 1 gefährlicher Hund | 300 € | 3.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Naunhof: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Naunhof an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Naunhof
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 75 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Februar.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfsbedürftiger Personen dienen
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich
- Hunde zu wissenschaftlichen Zwecken in Instituten oder Laboren
- Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde, die vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Therapiehunde in sozialen Einrichtungen mit Qualifizierungsnachweis
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 200 m von einer geschlossenen Ansiedlung
- 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
- 50 % für Hunde mit Prüfung FH 2, VPG 3 oder Rettungshundetauglichkeit
- 3 Jahre befreit für Hunde, die von einem Naunhofer Bürger aus dem Vertragstierheim der Stadt übernommen werden
- Zwingersteuer: die Hälfte des Satzes nach § 6 Abs. 1 für Zuchthunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Naunhof im Vergleich
Naunhof liegt 4 € über dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Naunhof Platz 25 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Naunhof Platz 426 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Naunhof | – | 75 € | 190 € |
| Grimma | 11 km | 60 € | 150 € |
| Taucha | 13 km | 60 € | 180 € |
| Wurzen | 14 km | 60 € | 150 € |
| Markkleeberg | 15 km | 80 € | 210 € |
| Leipzig | 16 km | 150 € | 300 € |
| Median Sachsen | – | 71 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Naunhof
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Naunhof für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Naunhof 190 € im Jahr: 75 € für den ersten und 115 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Naunhof einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Naunhof 300 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 75 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Naunhof anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Naunhof innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Naunhof fällig?
Die Hundesteuersatzung von Naunhof nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Februar.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Naunhof, Neufassung vom 16.12.2009, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 03.03.2022 (in Kraft 01.04.2022)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 3. März 2022
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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