Hundesteuer Naunhof 2026

In Naunhof kostet der erste Hund 75 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 115 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2022.

Erster Hund75 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen190 €pro Jahr
Gefährlicher Hund300 €pro Jahr

Steuersätze in Naunhof

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. April 2022
Erster Hund75 €
Zweiter Hund115 €
Jeder weitere Hund115 €
Gefährlicher Hund300 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, (American) Pitbull Terrier und Kreuzungen untereinander; Widerlegung durch Wesensanalyse bei der Kreispolizeibehörde möglich (Steuer dann ab dem folgenden Quartal normal)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Naunhof?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 75 € 750 €
2 Hunde 190 € 1.900 €
3 Hunde 305 € 3.050 €
1 gefährlicher Hund 300 € 3.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Naunhof: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Naunhof an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Naunhof
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 75 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Februar.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfsbedürftiger Personen dienen
  • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich
  • Hunde zu wissenschaftlichen Zwecken in Instituten oder Laboren
  • Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde, die vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Therapiehunde in sozialen Einrichtungen mit Qualifizierungsnachweis

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern
  • 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 200 m von einer geschlossenen Ansiedlung
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
  • 50 % für Hunde mit Prüfung FH 2, VPG 3 oder Rettungshundetauglichkeit
  • 3 Jahre befreit für Hunde, die von einem Naunhofer Bürger aus dem Vertragstierheim der Stadt übernommen werden
  • Zwingersteuer: die Hälfte des Satzes nach § 6 Abs. 1 für Zuchthunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Naunhof im Vergleich

Naunhof liegt 4 € über dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Naunhof Platz 25 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Naunhof Platz 426 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Naunhof–75 €190 €
Grimma 11 km 60 € 150 €
Taucha 13 km 60 € 180 €
Wurzen 14 km 60 € 150 €
Markkleeberg 15 km 80 € 210 €
Leipzig 16 km 150 € 300 €
Median Sachsen–71 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Naunhof

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Naunhof für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Naunhof 190 € im Jahr: 75 € für den ersten und 115 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Naunhof einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Naunhof 300 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 75 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Naunhof anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Naunhof innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Naunhof fällig?

Die Hundesteuersatzung von Naunhof nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Februar.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Naunhof, Neufassung vom 16.12.2009, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 03.03.2022 (in Kraft 01.04.2022)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
3. März 2022
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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