Hundesteuer Torgau 2026

In Torgau kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen160 €pro Jahr
Gefährlicher Hund300 €pro Jahr

Steuersätze in Torgau

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund60 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hund300 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen untereinander sowie von der Polizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde (Welpen und Junghunde bis 6 Monate ausgenommen; nicht bei Negativbescheinigung). 300 € für den ersten, 600 € für jeden weiteren gefährlichen Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Torgau?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 160 € 1.600 €
3 Hunde 260 € 2.600 €
1 gefährlicher Hund 300 € 3.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Torgau: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Torgau an. Hund in Torgau anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Torgau
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. Juli für das ganze Kalenderjahr.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Torgau abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausgebildet sind und ausschließlich dem Schutz und der Therapie von Personen mit Merkzeichen B, BL, aG, H oder G dienen
  • Hunde, die ausschließlich öffentlichen Aufgaben dienen (z. B. Diensthunde der Polizei, des Zolls und des Bundesgrenzschutzes)
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst sowie Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter und THW für deren Aufgaben
  • Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung von Jagdausübungsberechtigten
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes
  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m von geschlossener Bebauung
  • 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil
  • 50 % für Hunde von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II, nur für einen Hund
  • 50 % für Hunde mit Abrichtekennzeichen (AKZ)
  • Zwingersteuer für Züchter: 100 € bei mindestens zwei zuchttauglichen Hunden der gleichen Rasse

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Torgau im Vergleich

Torgau liegt 11 € unter dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Torgau Platz 11 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Torgau Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Torgau–60 €160 €
Bad Schmiedeberg 23 km 72 € 222 €
Eilenburg 28 km 40 € 100 €
Wurzen 28 km 60 € 150 €
Bad Düben 29 km 60 € 180 €
Oschatz 30 km 48 € 144 €
Median Sachsen–71 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Torgau

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Torgau für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Torgau 160 € im Jahr: 60 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Torgau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Torgau 300 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Torgau anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Torgau innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Torgau fällig?

Die Hundesteuersatzung von Torgau nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. Juli für das ganze Kalenderjahr.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung für die Große Kreisstadt Torgau (Ortsrecht-PDF der Stadt, Marken ab 2017)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
10. Februar 2017
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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