Hundesteuer Torgau 2026
Stand: Satzung vom 10. Februar 2017, geprüft am 13. Oktober 2026
In Torgau kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig.
Steuersätze in Torgau
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Gefährlicher Hund | 300 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen untereinander sowie von der Polizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde (Welpen und Junghunde bis 6 Monate ausgenommen; nicht bei Negativbescheinigung). 300 € für den ersten, 600 € für jeden weiteren gefährlichen Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Torgau?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 160 € | 1.600 € |
| 3 Hunde | 260 € | 2.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 300 € | 3.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Torgau: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Torgau an. Hund in Torgau anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Torgau
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. Juli für das ganze Kalenderjahr.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Torgau abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausgebildet sind und ausschließlich dem Schutz und der Therapie von Personen mit Merkzeichen B, BL, aG, H oder G dienen
- Hunde, die ausschließlich öffentlichen Aufgaben dienen (z. B. Diensthunde der Polizei, des Zolls und des Bundesgrenzschutzes)
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst sowie Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter und THW für deren Aufgaben
- Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung von Jagdausübungsberechtigten
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m von geschlossener Bebauung
- 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil
- 50 % für Hunde von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II, nur für einen Hund
- 50 % für Hunde mit Abrichtekennzeichen (AKZ)
- Zwingersteuer für Züchter: 100 € bei mindestens zwei zuchttauglichen Hunden der gleichen Rasse
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Torgau im Vergleich
Torgau liegt 11 € unter dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Torgau Platz 11 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Torgau Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Torgau | – | 60 € | 160 € |
| Bad Schmiedeberg | 23 km | 72 € | 222 € |
| Eilenburg | 28 km | 40 € | 100 € |
| Wurzen | 28 km | 60 € | 150 € |
| Bad Düben | 29 km | 60 € | 180 € |
| Oschatz | 30 km | 48 € | 144 € |
| Median Sachsen | – | 71 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Torgau
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Torgau für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Torgau 160 € im Jahr: 60 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Torgau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Torgau 300 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Torgau anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Torgau innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Torgau fällig?
Die Hundesteuersatzung von Torgau nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. Juli für das ganze Kalenderjahr.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung für die Große Kreisstadt Torgau (Ortsrecht-PDF der Stadt, Marken ab 2017)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. Februar 2017
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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