Hundesteuer Bad Düben 2026

In Bad Düben kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 180 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund180 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Düben

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund60 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund180 €

Als gefährlich gilt: Als gefährlich gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen untereinander (Welpen und Junghunde bis 6 Monate ausgenommen) sowie Hunde, deren Gefährlichkeit die Polizeibehörde im Einzelfall festgestellt hat; 180 € für den ersten, 360 € für jeden weiteren gefährlichen Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Düben?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 300 € 3.000 €
1 gefährlicher Hund 180 € 1.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Düben: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bad Düben an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Düben
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich dem Schutz und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Hunde von Forstbediensteten, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich
  • Hunde von bestätigten Jagdaufsehern
  • Hunde von Personen mit Erlaubnis für wissenschaftliche Versuche an lebenden Tieren
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes
  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, insbesondere mehr als 200 m von geschlossener Bebauung entfernt

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Bad Düben im Vergleich

Bad Düben liegt 11 € unter dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Bad Düben Platz 11 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Düben Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Düben–60 €180 €
Bad Schmiedeberg 14 km 72 € 222 €
Eilenburg 15 km 40 € 100 €
Bitterfeld-Wolfen 18 km 60 € 140 €
Delitzsch 19 km 84 € 204 €
Taucha 24 km 60 € 180 €
Median Sachsen–71 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Düben

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Düben für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Düben 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bad Düben einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Düben 180 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Düben anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Düben innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Düben fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bad Düben nennt als Fälligkeit: je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Bad Düben über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stadtratsbeschluss 27.11.2025, Amtsblatt Nr. 24 vom 17.12.2025, in Kraft 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
27. November 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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