Hundesteuer Bad Schmiedeberg 2026

In Bad Schmiedeberg kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 250 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen222 €pro Jahr
Gefährlicher Hund250 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Schmiedeberg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund72 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund250 €
Gefährlicher Hund250 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 6 Abs. 3 der Satzung: Pitbull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Kreuzungen sowie nach HundeG LSA als gefährlich festgestellte Hunde; 250 € für den ersten, 500 € für jeden weiteren gefährlichen Hund; keine Befreiung oder Ermäßigung; auf Antrag normaler Satz nach bestandenem Wesenstest

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Schmiedeberg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 222 € 2.220 €
3 Hunde 472 € 4.720 €
1 gefährlicher Hund 250 € 2.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Schmiedeberg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Bad Schmiedeberg an. Hund in Bad Schmiedeberg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Bad Schmiedeberg gilt:
    • Hunde aus Tierheimen oder von Tierschutzorganisationen sowie herrenlos gefundene Hunde: im ersten Jahr nach der Anmeldung steuerfrei
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Schmiedeberg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde des DRK und anderer Hilfsorganisationen für deren Aufgaben
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, TBl, aG oder H)
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivil- und Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde aus Tierheimen oder von Tierschutzorganisationen sowie herrenlos gefundene Hunde: im ersten Jahr nach der Anmeldung steuerfrei

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Hunde mit Leistungsprüfung von Forstbediensteten, Berufsjägern und Inhabern eines Jagd- oder Begehungsscheines für Jagd-, Forst- oder Feldschutz
  • 50 % für Hunde, die für den Beruf notwendig sind (z. B. Therapiehunde)
  • 50 % für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt: Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3). Ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Pflicht gilt für alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und für gefährliche Hunde (§ 20).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Für die Hunde, die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes nicht eingeführt werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2). Die Rasse bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp). Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer dieser Rassen zu erkennen ist, zählen mit. Daneben gelten Hunde nach einem Vorfall im Einzelfall als gefährlich, etwa nach einem Biss mit nicht nur geringfügiger Verletzung oder bei wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen (§ 3 Abs. 3). Die Behörde stellt das nach Prüfung fest (§ 4 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht innerorts im Land. Die Gemeinden regeln das per Gefahrenabwehrverordnung. Im Hundegesetz gilt Leine und Maulkorb nur für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden und noch keine Erlaubnis haben, außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 5 Abs. 2). In der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 LWaldG).
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Nur wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die Sachkunde mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen (§ 6, § 9). Für Listenhunde ist ein Wesenstest vorgeschrieben, keine Sachkundeprüfung. Wer einen solchen Hund für den Halter führen will, braucht eine Bescheinigung der Behörde. Dafür muss er dieselben Voraussetzungen erfüllen, also auch die Sachkunde (§ 11 Abs. 4).
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 1. März 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen-Anhalt

Bad Schmiedeberg im Vergleich

Bad Schmiedeberg entspricht genau dem Median der 32 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (72 €). In Sachsen-Anhalt teilt sich Bad Schmiedeberg Platz 12 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Schmiedeberg Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Schmiedeberg–72 €222 €
Bad Düben 14 km 60 € 180 €
Wittenberg 21 km 84 € 216 €
Torgau 23 km 60 € 160 €
Eilenburg 26 km 40 € 100 €
Bitterfeld-Wolfen 29 km 60 € 140 €
Median Sachsen-Anhalt–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Schmiedeberg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Schmiedeberg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Schmiedeberg 222 € im Jahr: 72 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bad Schmiedeberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Schmiedeberg 250 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Schmiedeberg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Schmiedeberg innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Bad Schmiedeberg befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bad Schmiedeberg gilt: Hunde aus Tierheimen oder von Tierschutzorganisationen sowie herrenlos gefundene Hunde: im ersten Jahr nach der Anmeldung steuerfrei.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Schmiedeberg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bad Schmiedeberg nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Bad Schmiedeberg (Hundesteuersatzung) vom 08.05.2026 (Stadtratsbeschluss 07.05.2026), rückwirkend in Kraft 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
8. Mai 2026
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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