Hundesteuer Grevesmühlen 2026

In Grevesmühlen kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Grevesmühlen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2011
Erster Hund60 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung und § 2 der Hundehalterverordnung M-V (u. a. American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Tosa Inu und Kreuzungen); keine Ermäßigung, Zwingersteuer oder Befreiung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Grevesmühlen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 330 € 3.300 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Grevesmühlen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Grevesmühlen an.
  2. Hundesteuermarke. Grevesmühlen gibt keine Hundesteuermarke aus.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Grevesmühlen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15.05.; bei Beginn im Laufe des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids; für gefährliche Hunde in vier Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Grevesmühlen

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2011[1] 60 € 90 € 600 €
1.1.2002 bis 31.12.2010[2] 40,92 € 47,04 € 300 €
  1. Hundesteuersatzung der Stadt Grevesmühlen vom 10.04.2002 mit 1. bis 5. Änderungssatzung (Sätze: 2. Änderung vom 07.12.2010, in Kraft 01.01.2011; 5. Änderung vom 21.04.2026)
  2. Hundesteuersatzung der Stadt Grevesmühlen vom 10.04.2002 (Stadtgebiet; Ortsteile 20,40/26,64/47,04 €)

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenbegleithunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden
  • Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden und Hunde von Berufsjägern zur Jagdausübung

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern (Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung)
  • 50 % für Hunde ständig an Bord von Binnenschiffen
  • 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
  • 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Gehöfte
  • 50 % für Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfzeugnis nicht älter als zwei Jahre)
  • Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte des Satzes je Zuchthund, höchstens die Steuer für den ersten und zweiten Hund
  • Gefährlicher Hund mit Bescheinigung der Ordnungsbehörde ohne gesteigerte Aggressivität: normaler Satz (Bescheinigung höchstens 5 Jahre gültig)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehaftpflicht
In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Es gibt keine landesrechtliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde. Seit dem 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V, eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde per Verordnung einzuführen. Die HundehVO M-V wurde bisher nicht geändert (Stand 01.10.2026). Eine Hundehaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, weil Halter für Schäden ihres Hundes haften.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Es gibt seit dem 23.07.2022 keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur nach seinem Verhalten als gefährlich, zum Beispiel nach einem Biss, nach wiederholtem Gefährden oder Anspringen von Menschen oder wenn er wiederholt Wild hetzt (§ 3 Abs. 1 HundehVO M-V). Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, meist nach Anhörung des Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2). Hunde, die nach der Rasseliste der alten HundehVO von 2000 als gefährlich galten, bleiben gefährlich, wenn keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde (§ 12).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks aber nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1 HundehVO M-V). Leinenpflicht gilt bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Geschäften und Zoos sowie an engen Orten (§ 2 Abs. 2). Im Wald gilt das ganze Jahr Leinenpflicht nach § 29 Abs. 2 Landeswaldgesetz, außer für Dienst- und Jagdgebrauchshunde im Einsatz. Im Jagdbezirk darf ein Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten nicht außerhalb menschlicher Einwirkung laufen (§ 23 Abs. 2 LJagdG M-V). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit eigener Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden, Ämter und Kreise können weitergehende Leinenpflichten erlassen (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5 HundehVO M-V). Für Jagd- und Herdengebrauchshunde im Einsatz gilt das Verbot des freien Laufens nicht (§ 8 Abs. 2 HundehVO M-V).
Sachkunde
Nur wer einen Hund hält, der im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurde, braucht die Sachkunde. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 5. Für alle anderen Hunde und für Ersthalter gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Pflicht zum Sachkundenachweis oder Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Mecklenburg-Vorpommern

Grevesmühlen im Vergleich

Grevesmühlen entspricht genau dem Median der 20 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (60 €). In Mecklenburg-Vorpommern teilt sich Grevesmühlen Platz 9 von 20 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Grevesmühlen Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Grevesmühlen–60 €150 €
Wismar 19 km 100 € 232 €
Schwerin 30 km 108 € 308 €
Timmendorfer Strand 31 km 110 € 260 €
Ratekau 31 km 120 € 276 €
Bad Schwartau 33 km 120 € 264 €
Median Mecklenburg-Vorpommern–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Grevesmühlen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Grevesmühlen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Grevesmühlen 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Grevesmühlen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Grevesmühlen 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Grevesmühlen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Grevesmühlen innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Grevesmühlen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Grevesmühlen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15.05.; bei Beginn im Laufe des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids; für gefährliche Hunde in vier Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Grevesmühlen vom 10.04.2002 mit 1. bis 5. Änderungssatzung (Sätze: 2. Änderung vom 07.12.2010, in Kraft 01.01.2011; 5. Änderung vom 21.04.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. April 2026
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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