Hundesteuer Grevesmühlen 2026
Stand: Satzung vom 21. April 2026, geprüft am 13. Oktober 2026
In Grevesmühlen kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.
Steuersätze in Grevesmühlen
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung und § 2 der Hundehalterverordnung M-V (u. a. American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Tosa Inu und Kreuzungen); keine Ermäßigung, Zwingersteuer oder Befreiung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Grevesmühlen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 3 Hunde | 330 € | 3.300 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Grevesmühlen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Grevesmühlen an.
- Hundesteuermarke. Grevesmühlen gibt keine Hundesteuermarke aus.
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- Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Grevesmühlen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15.05.; bei Beginn im Laufe des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids; für gefährliche Hunde in vier Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Grevesmühlen
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2011[1] | 60 € | 90 € | 600 € |
| 1.1.2002 bis 31.12.2010[2] | 40,92 € | 47,04 € | 300 € |
- Hundesteuersatzung der Stadt Grevesmühlen vom 10.04.2002 mit 1. bis 5. Änderungssatzung (Sätze: 2. Änderung vom 07.12.2010, in Kraft 01.01.2011; 5. Änderung vom 21.04.2026)
- Hundesteuersatzung der Stadt Grevesmühlen vom 10.04.2002 (Stadtgebiet; Ortsteile 20,40/26,64/47,04 €)
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenbegleithunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden
- Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Hunde zur Bewachung von Herden und Hunde von Berufsjägern zur Jagdausübung
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern (Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung)
- 50 % für Hunde ständig an Bord von Binnenschiffen
- 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
- 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Gehöfte
- 50 % für Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfzeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte des Satzes je Zuchthund, höchstens die Steuer für den ersten und zweiten Hund
- Gefährlicher Hund mit Bescheinigung der Ordnungsbehörde ohne gesteigerte Aggressivität: normaler Satz (Bescheinigung höchstens 5 Jahre gültig)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Hundehaftpflicht
- In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Es gibt keine landesrechtliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde. Seit dem 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V, eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde per Verordnung einzuführen. Die HundehVO M-V wurde bisher nicht geändert (Stand 01.10.2026). Eine Hundehaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, weil Halter für Schäden ihres Hundes haften.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Es gibt seit dem 23.07.2022 keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur nach seinem Verhalten als gefährlich, zum Beispiel nach einem Biss, nach wiederholtem Gefährden oder Anspringen von Menschen oder wenn er wiederholt Wild hetzt (§ 3 Abs. 1 HundehVO M-V). Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, meist nach Anhörung des Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2). Hunde, die nach der Rasseliste der alten HundehVO von 2000 als gefährlich galten, bleiben gefährlich, wenn keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde (§ 12).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks aber nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1 HundehVO M-V). Leinenpflicht gilt bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Geschäften und Zoos sowie an engen Orten (§ 2 Abs. 2). Im Wald gilt das ganze Jahr Leinenpflicht nach § 29 Abs. 2 Landeswaldgesetz, außer für Dienst- und Jagdgebrauchshunde im Einsatz. Im Jagdbezirk darf ein Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten nicht außerhalb menschlicher Einwirkung laufen (§ 23 Abs. 2 LJagdG M-V). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit eigener Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden, Ämter und Kreise können weitergehende Leinenpflichten erlassen (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5 HundehVO M-V). Für Jagd- und Herdengebrauchshunde im Einsatz gilt das Verbot des freien Laufens nicht (§ 8 Abs. 2 HundehVO M-V).
- Sachkunde
- Nur wer einen Hund hält, der im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurde, braucht die Sachkunde. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 5. Für alle anderen Hunde und für Ersthalter gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Pflicht zum Sachkundenachweis oder Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Grevesmühlen im Vergleich
Grevesmühlen entspricht genau dem Median der 20 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (60 €). In Mecklenburg-Vorpommern teilt sich Grevesmühlen Platz 9 von 20 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Grevesmühlen Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Grevesmühlen | – | 60 € | 150 € |
| Wismar | 19 km | 100 € | 232 € |
| Schwerin | 30 km | 108 € | 308 € |
| Timmendorfer Strand | 31 km | 110 € | 260 € |
| Ratekau | 31 km | 120 € | 276 € |
| Bad Schwartau | 33 km | 120 € | 264 € |
| Median Mecklenburg-Vorpommern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Grevesmühlen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Grevesmühlen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Grevesmühlen 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Grevesmühlen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Grevesmühlen 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Grevesmühlen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Grevesmühlen innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Grevesmühlen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Grevesmühlen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15.05.; bei Beginn im Laufe des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids; für gefährliche Hunde in vier Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Grevesmühlen vom 10.04.2002 mit 1. bis 5. Änderungssatzung (Sätze: 2. Änderung vom 07.12.2010, in Kraft 01.01.2011; 5. Änderung vom 21.04.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 21. April 2026
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden