Hundesteuer Großefehn 2026

In Großefehn kostet der erste Hund 65 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Erster Hund65 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen185 €pro Jahr
Gefährlicher Hund700 €pro Jahr

Steuersätze in Großefehn

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund65 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund160 €
Gefährlicher Hund700 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung: nach dem Niedersächsischen Hundegesetz als gefährlich festgestellte Hunde sowie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen; 700 € für den ersten, 800 € für jeden weiteren gefährlichen Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Großefehn?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 65 € 650 €
2 Hunde 185 € 1.850 €
3 Hunde 345 € 3.450 €
1 gefährlicher Hund 700 € 7.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Großefehn: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Gemeinde Großefehn an. Hund in Großefehn anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Großefehn
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 65 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Großefehn abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (Kosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln) sowie Hunde, die im öffentlichen Interesse gehalten werden, auch nach Dienstende
  • Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Großefehn aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • Jagdhunde von Personen mit Jagdpacht im Gemeindegebiet oder Jagdbegehungsschein: Ermäßigung um 25 € für den ersten Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Großefehn im Vergleich

Großefehn liegt 7 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Großefehn Platz 63 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Großefehn Platz 296 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Großefehn–65 €185 €
Wiesmoor 9 km 72 € 192 €
Aurich 11 km 60 € 180 €
Moormerland 12 km 50 € 130 €
Südbrookmerland 19 km 48 € 120 €
Leer (Ostfriesland) 22 km 60 € 150 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Großefehn

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Großefehn für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Großefehn 185 € im Jahr: 65 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Großefehn einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Großefehn 700 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 65 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Großefehn anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Großefehn innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Großefehn fällig?

Die Hundesteuersatzung von Großefehn nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Großefehn vom 28.06.2007, Lesefassung mit 3. Änderung (beschlossen 21.12.2022, in Kraft 01.01.2023)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. Dezember 2022
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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