Hundesteuer Wiesmoor 2026

In Wiesmoor kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2015.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen192 €pro Jahr
Gefährlicher Hund700 €pro Jahr

Steuersätze in Wiesmoor

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2015
Erster Hund72 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund160 €
Gefährlicher Hund700 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde: Hunde mit erhöhter Gefahr der Verletzung von Personen oder Gefahr für die öffentliche Sicherheit (z. B. gebissen, gesteigerte Aggressivität), soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 NHundG festgestellt hat

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wiesmoor?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 192 € 1.920 €
3 Hunde 352 € 3.520 €
1 gefährlicher Hund 700 € 7.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wiesmoor: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Wiesmoor an. Hund in Wiesmoor anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wiesmoor
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 1. Juli.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wiesmoor abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber, hilfloser oder sonst gehandicapter Personen unentbehrlich sind
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Wiesmoor aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 1.000 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte der Steuer je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Wiesmoor im Vergleich

Wiesmoor entspricht genau dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Wiesmoor Platz 68 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wiesmoor Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wiesmoor–72 €192 €
Großefehn 9 km 65 € 185 €
Wittmund 18 km 42 € 144 €
Aurich 18 km 60 € 180 €
Schortens 19 km 60 € 180 €
Moormerland 20 km 50 € 130 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wiesmoor

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wiesmoor für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wiesmoor 192 € im Jahr: 72 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Wiesmoor einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wiesmoor 700 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Wiesmoor anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wiesmoor innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Wiesmoor fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wiesmoor nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 1. Juli.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Wiesmoor vom 11.12.2000, 2. Änderung vom 16.12.2014 (in Kraft 01.01.2015), Satzung zur Änderung vom 08.09.2020 (rückwirkend 01.01.2020)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
8. September 2020
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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