Hundesteuer Gründau 2026
Stand: Satzung vom 14. November 2016, geprüft am 13. Oktober 2026
In Gründau kostet der erste Hund 24 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 48 €. Für einen gefährlichen Hund werden 240 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2017.
Steuersätze in Gründau
| Erster Hund | 24 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 48 € |
| Jeder weitere Hund | 72 € |
| Gefährlicher Hund | 240 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden des Landes Hessen (HundeVO vom 22.01.2003): Rassen und Gruppen mit vermuteter Gefährlichkeit sowie Hunde, die nach § 2 Abs. 2 HundeVO gefährlich sind, und Kreuzungen; keine Befreiung oder Ermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gründau?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 24 € | 240 € |
| 2 Hunde | 72 € | 720 € |
| 3 Hunde | 144 € | 1.440 € |
| 1 gefährlicher Hund | 240 € | 2.400 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Gründau: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Gründau an. Hund in Gründau anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Gründau gilt:
- Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 24 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Gründau abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten unter bestimmten Voraussetzungen
- Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden (z. B. Herdengebrauchshunde, Hunde von gewerbsmäßigen Hundehändlern)
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind
- Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Rettungshunde
- 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Gründau im Vergleich
Gründau liegt 51,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen steht Gründau auf Platz 1 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Gründau Platz 2 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Gründau | – | 24 € | 72 € |
| Gelnhausen | 4 km | 70 € | 170 € |
| Langenselbold | 8 km | 60 € | 150 € |
| Büdingen | 9 km | 90 € | 230 € |
| Erlensee | 12 km | 75 € | 195 € |
| Bruchköbel | 16 km | 75 € | 190 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gründau
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gründau für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Gründau 72 € im Jahr: 24 € für den ersten und 48 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Gründau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Gründau 240 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 24 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Gründau anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Gründau innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Gründau befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Gründau gilt: Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Gründau fällig?
Die Hundesteuersatzung von Gründau nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Gründau, Beschluss der Gemeindevertretung 14.11.2016, in Kraft 01.01.2017
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 14. November 2016
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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