Hundesteuer Langenselbold 2026
Stand: Satzung vom 30. Januar 2012, geprüft am 13. Oktober 2026
In Langenselbold kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 396 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2012.
Steuersätze in Langenselbold
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 114 € |
| Gefährlicher Hund | 396 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung (auf Angriffslust gezüchtet oder abgerichtet, bissig, anspringend, hetzend oder reißend); die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit fest, Nachweis der Ungefährlichkeit möglich
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Langenselbold?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 3 Hunde | 264 € | 2.640 € |
| 1 gefährlicher Hund | 396 € | 3.960 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Langenselbold: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Langenselbold an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Langenselbold gilt:
- Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: 1. Juli mit dem Jahresbetrag; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe; auf Antrag vierteljährlich.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Je ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dient (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres
- Hunde öffentlich bestellter Nachtwächter
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
- Hunde in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten und ähnlichen Einrichtungen
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdpächtern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
- Sanitätshunde von DRK, ASB, Maltesern, Johannitern, THW und ähnlichen Organisationen
- Hunde wissenschaftlicher Institute
- Blindenführhunde
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, deren Führer Helfer einer Zivil- oder Katastrophenschutzeinheit sind
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
- 50 % für Hunde von Artisten und Schaustellern
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Jagdhunde sowie Rettungshunde mit Vorprüfung (für das auf die Prüfung folgende Steuerjahr)
- 12 € jährlich für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 200 m vom bebauten Ortsteil
- 50 % für Zuchthunde (mind. 2 reinrassige Hunde derselben Rasse, darunter zwei Hündinnen), je Zucht höchstens die Steuer für den 1. bis 3. Hund zusammen
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Langenselbold im Vergleich
Langenselbold liegt 15,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Langenselbold Platz 13 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Langenselbold Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Langenselbold | – | 60 € | 150 € |
| Erlensee | 4 km | 75 € | 195 € |
| Gründau | 8 km | 24 € | 72 € |
| Bruchköbel | 8 km | 75 € | 190 € |
| Hanau | 10 km | 80 € | 230 € |
| Gelnhausen | 11 km | 70 € | 170 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Langenselbold
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Langenselbold für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Langenselbold 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Langenselbold einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Langenselbold 396 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Langenselbold anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Langenselbold innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Langenselbold befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Langenselbold gilt: Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Langenselbold fällig?
Die Hundesteuersatzung von Langenselbold nennt als Fälligkeit: 1. Juli mit dem Jahresbetrag; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe; auf Antrag vierteljährlich.
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Quelle
- Dokument
- 4. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Langenselbold (Stadtverordnetenversammlung 30.01.2012, in Kraft 01.01.2012)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 30. Januar 2012
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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