Hundesteuer Haldensleben 2026
Stand: Satzung vom 7. Dezember 2023, geprüft am 13. Oktober 2026
In Haldensleben kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 462 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Steuersätze in Haldensleben
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 108 € |
| Jeder weitere Hund | 138 € |
| Gefährlicher Hund | 462 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 6 Abs. 6 der Satzung: nach dem Hundegesetz LSA als gefährlich festgestellte Hunde sowie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen; 462 € je Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Haldensleben?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 318 € | 3.180 € |
| 1 gefährlicher Hund | 462 € | 4.620 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Haldensleben: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Haldensleben an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Haldensleben gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Satuelle: 1 Jahr befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H)
- Hütehunde in der erforderlichen Anzahl zur Bewachung von Herden
- Erfolgreich geprüfte Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten und bestätigten Jagdaufsehern mit Jagdschein
- Hunde aus dem Tierheim Satuelle: 1 Jahr befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung ganzjährig bewohnter Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
- 50 % für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern, die auch dem Wachdienst dienen
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen-Anhalt
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt: Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3). Ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Pflicht gilt für alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und für gefährliche Hunde (§ 20).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Für die Hunde, die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes nicht eingeführt werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2). Die Rasse bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp). Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer dieser Rassen zu erkennen ist, zählen mit. Daneben gelten Hunde nach einem Vorfall im Einzelfall als gefährlich, etwa nach einem Biss mit nicht nur geringfügiger Verletzung oder bei wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen (§ 3 Abs. 3). Die Behörde stellt das nach Prüfung fest (§ 4 Abs. 4).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht innerorts im Land. Die Gemeinden regeln das per Gefahrenabwehrverordnung. Im Hundegesetz gilt Leine und Maulkorb nur für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden und noch keine Erlaubnis haben, außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 5 Abs. 2). In der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 LWaldG).
- Sachkunde
- Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Nur wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die Sachkunde mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen (§ 6, § 9). Für Listenhunde ist ein Wesenstest vorgeschrieben, keine Sachkundeprüfung. Wer einen solchen Hund für den Halter führen will, braucht eine Bescheinigung der Behörde. Dafür muss er dieselben Voraussetzungen erfüllen, also auch die Sachkunde (§ 11 Abs. 4).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 1. März 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Haldensleben im Vergleich
Haldensleben entspricht genau dem Median der 32 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (72 €). In Sachsen-Anhalt teilt sich Haldensleben Platz 12 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Haldensleben Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Haldensleben | – | 72 € | 180 € |
| Magdeburg | 24 km | 114 € | 228 € |
| Gardelegen | 26 km | 48 € | 108 € |
| Helmstedt | 28 km | 84 € | 180 € |
| Oschersleben | 32 km | 72 € | 168 € |
| Schöningen | 34 km | 108 € | 264 € |
| Median Sachsen-Anhalt | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Haldensleben
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Haldensleben für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Haldensleben 180 € im Jahr: 72 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Haldensleben einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Haldensleben 462 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Haldensleben anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Haldensleben innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Haldensleben befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Haldensleben gilt: Hunde aus dem Tierheim Satuelle: 1 Jahr befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Haldensleben fällig?
Die Hundesteuersatzung von Haldensleben nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Haldensleben (Hundesteuersatzung) vom 07.12.2023, in Kraft 01.01.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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