Hundesteuer Gardelegen 2026

In Gardelegen kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Für einen gefährlichen Hund werden 360 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Oktober 2026.

Seit 1. Oktober 2026 gelten höhere Sätze: 48 € für den ersten, 60 € für den zweiten und 96 € für jeden weiteren Hund.

Erster Hund48 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen108 €pro Jahr
Gefährlicher Hund360 €pro Jahr

Steuersätze in Gardelegen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Oktober 2026
Erster Hund48 €
Zweiter Hund60 €
Jeder weitere Hund96 €
Gefährlicher Hund360 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (LSA): Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen sowie im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 3)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gardelegen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 48 € 480 €
2 Hunde 108 € 1.080 €
3 Hunde 204 € 2.040 €
1 gefährlicher Hund 360 € 3.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Gardelegen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Gardelegen an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Gardelegen gilt:
    • Hunde, die mit Vertrag von einem Tierheim erworben wurden: 3 Jahre befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Jahreszahlung im Voraus oder auf Antrag zum 01.07. möglich.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Gardelegen

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.10.2026[1] 48 € 60 € 360 €
1.1.2020 bis 30.9.2026[2] 40 € 50 € 300 €
  1. 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Hansestadt Gardelegen vom 16.09.2026 (Beschluss 14.09.2026), in Kraft 01.10.2026
  2. Hundesteuersatzung der Hansestadt Gardelegen vom 09.03.2021

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Gardelegen aufhalten und die Hunde nachweislich anderswo versteuern
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Herdengebrauchshunde berufsmäßiger Schäfer in der erforderlichen Anzahl
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
  • Hunde in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen (vorübergehend untergebracht)
  • Blindenführhunde
  • Abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
  • Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
  • Hunde, die mit Vertrag von einem Tierheim erworben wurden: 3 Jahre befreit
  • Jagdgebrauchshunde mit abgelegter Jagdeignungsprüfung

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Wohngebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • Zwingersteuer für zuverlässige Züchter: die Hälfte des Satzes für den ersten Hund je Zuchthund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt: Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3). Ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Pflicht gilt für alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und für gefährliche Hunde (§ 20).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Für die Hunde, die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes nicht eingeführt werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2). Die Rasse bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp). Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer dieser Rassen zu erkennen ist, zählen mit. Daneben gelten Hunde nach einem Vorfall im Einzelfall als gefährlich, etwa nach einem Biss mit nicht nur geringfügiger Verletzung oder bei wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen (§ 3 Abs. 3). Die Behörde stellt das nach Prüfung fest (§ 4 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht innerorts im Land. Die Gemeinden regeln das per Gefahrenabwehrverordnung. Im Hundegesetz gilt Leine und Maulkorb nur für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden und noch keine Erlaubnis haben, außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 5 Abs. 2). In der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 LWaldG).
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Nur wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die Sachkunde mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen (§ 6, § 9). Für Listenhunde ist ein Wesenstest vorgeschrieben, keine Sachkundeprüfung. Wer einen solchen Hund für den Halter führen will, braucht eine Bescheinigung der Behörde. Dafür muss er dieselben Voraussetzungen erfüllen, also auch die Sachkunde (§ 11 Abs. 4).
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 1. März 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen-Anhalt

Gardelegen im Vergleich

Gardelegen liegt 24 € unter dem Median der 32 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (72 €). In Sachsen-Anhalt teilt sich Gardelegen Platz 3 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Gardelegen Platz 66 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Gardelegen–48 €108 €
Haldensleben 26 km 72 € 180 €
Stendal 33 km 84 € 192 €
Salzwedel 40 km 60 € 144 €
Helmstedt 42 km 84 € 180 €
Wolfsburg 43 km 108 € 252 €
Median Sachsen-Anhalt–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gardelegen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gardelegen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Gardelegen 108 € im Jahr: 48 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Gardelegen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Gardelegen 360 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Gardelegen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Gardelegen innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Gardelegen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Gardelegen gilt: Hunde, die mit Vertrag von einem Tierheim erworben wurden: 3 Jahre befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Gardelegen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Gardelegen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Jahreszahlung im Voraus oder auf Antrag zum 01.07. möglich.

Quelle

Dokument
1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Hansestadt Gardelegen vom 16.09.2026 (Beschluss 14.09.2026), in Kraft 01.10.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. September 2026
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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