Hundesteuer Salzwedel 2026

In Salzwedel kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 240 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2014.

In vielen Ortschaften außerhalb der Kernstadt gelten niedrigere Sätze von 24 € für den ersten und 48 € für den zweiten Hund.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen144 €pro Jahr
Gefährlicher Hund240 €pro Jahr

Steuersätze in Salzwedel

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2014
Erster Hund60 €
Zweiter Hund84 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund240 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 6 Abs. 3 und 4 der Satzung: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Kreuzungen sowie Hunde, die auf Angriffslust gezüchtet oder abgerichtet sind, sich als bissig erwiesen haben, wiederholt Menschen angesprungen oder andere Tiere gehetzt oder gerissen haben

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Salzwedel?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 144 € 1.440 €
3 Hunde 264 € 2.640 €
1 gefährlicher Hund 240 € 2.400 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Salzwedel: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Salzwedel an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Salzwedel gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Salzwedel oder einer Tierschutzorganisation im Stadtgebiet: 3 Jahre befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die in staatlichen oder kommunalen Einrichtungen aus dienstlichen Gründen verwendet werden
  • Geprüfte Sanitäts-, Melde-, Schutz- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Blindenführhunde, die von Blinden gehalten werden
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, aG oder H)
  • Hunde aus dem Tierheim Salzwedel oder einer Tierschutzorganisation im Stadtgebiet: 3 Jahre befreit
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • In den Ortschaften Brietz, Dambeck, Mahlsdorf, Stappenbeck, Benkendorf, Chüden, Henningen, Klein Gartz, Langenapel, Liesten, Osterwohle, Pretzier, Riebau, Seebenau, Tylsen, Wieblitz-Eversdorf und den Ortsteilen Böddenstedt, Hoyersburg, Kemnitz, Kricheldorf, Sienau und Ziethnitz: 24 € für den ersten und 48 € für den zweiten Hund (weitere Hunde 120 €)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt: Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3). Ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Pflicht gilt für alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und für gefährliche Hunde (§ 20).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Für die Hunde, die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes nicht eingeführt werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2). Die Rasse bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp). Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer dieser Rassen zu erkennen ist, zählen mit. Daneben gelten Hunde nach einem Vorfall im Einzelfall als gefährlich, etwa nach einem Biss mit nicht nur geringfügiger Verletzung oder bei wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen (§ 3 Abs. 3). Die Behörde stellt das nach Prüfung fest (§ 4 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht innerorts im Land. Die Gemeinden regeln das per Gefahrenabwehrverordnung. Im Hundegesetz gilt Leine und Maulkorb nur für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden und noch keine Erlaubnis haben, außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 5 Abs. 2). In der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 LWaldG).
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Nur wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die Sachkunde mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen (§ 6, § 9). Für Listenhunde ist ein Wesenstest vorgeschrieben, keine Sachkundeprüfung. Wer einen solchen Hund für den Halter führen will, braucht eine Bescheinigung der Behörde. Dafür muss er dieselben Voraussetzungen erfüllen, also auch die Sachkunde (§ 11 Abs. 4).
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 1. März 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen-Anhalt

Salzwedel im Vergleich

Salzwedel liegt 12 € unter dem Median der 32 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (72 €). In Sachsen-Anhalt teilt sich Salzwedel Platz 6 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Salzwedel Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Salzwedel–60 €144 €
Gardelegen 40 km 48 € 108 €
Uelzen 42 km 82,80 € 193,20 €
Wittenberge 43 km 66 € 162 €
Bad Bevensen 46 km 72 € 180 €
Wolfsburg 54 km 108 € 252 €
Median Sachsen-Anhalt–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Salzwedel

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Salzwedel für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Salzwedel 144 € im Jahr: 60 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Salzwedel einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Salzwedel 240 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Salzwedel anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Salzwedel innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Salzwedel befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Salzwedel gilt: Hunde aus dem Tierheim Salzwedel oder einer Tierschutzorganisation im Stadtgebiet: 3 Jahre befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Salzwedel fällig?

Die Hundesteuersatzung von Salzwedel nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Hansestadt Salzwedel (Hundesteuersatzung), Lesefassung mit 1. Änderung vom 16.09.2020; Neufassung Stadtratsbeschluss 18.09.2013, in Kraft 01.01.2014
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. September 2020
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden