Hundesteuer Oschersleben 2026

In Oschersleben kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen168 €pro Jahr
Gefährlicher Hund480 €pro Jahr

Steuersätze in Oschersleben

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund72 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund480 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 der Satzung: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen sowie bissige, wiederholt anspringende oder hetzende Hunde; 480 € je Hund unabhängig von der Anzahl, Erhöhung ab Feststellungsbescheid, keine Steuervergünstigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Oschersleben?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 168 € 1.680 €
3 Hunde 288 € 2.880 €
1 gefährlicher Hund 480 € 4.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Oschersleben: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Oschersleben an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Oschersleben gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim: ein Jahr ab Erwerb befreit (nicht für gefährliche Hunde)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahreszahlung am 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, Gl, aG oder H)
  • Herdengebrauchs- und Hütehunde zur Bewachung gewerblich gehaltener Herden in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde aus dem Tierheim: ein Jahr ab Erwerb befreit (nicht für gefährliche Hunde)
  • Personen mit höchstens 2 Monaten Aufenthalt in Oschersleben, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die hauptsächlich der Jagd dienen

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt: Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3). Ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Pflicht gilt für alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und für gefährliche Hunde (§ 20).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Für die Hunde, die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes nicht eingeführt werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2). Die Rasse bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp). Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer dieser Rassen zu erkennen ist, zählen mit. Daneben gelten Hunde nach einem Vorfall im Einzelfall als gefährlich, etwa nach einem Biss mit nicht nur geringfügiger Verletzung oder bei wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen (§ 3 Abs. 3). Die Behörde stellt das nach Prüfung fest (§ 4 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht innerorts im Land. Die Gemeinden regeln das per Gefahrenabwehrverordnung. Im Hundegesetz gilt Leine und Maulkorb nur für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden und noch keine Erlaubnis haben, außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 5 Abs. 2). In der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 LWaldG).
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Nur wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die Sachkunde mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen (§ 6, § 9). Für Listenhunde ist ein Wesenstest vorgeschrieben, keine Sachkundeprüfung. Wer einen solchen Hund für den Halter führen will, braucht eine Bescheinigung der Behörde. Dafür muss er dieselben Voraussetzungen erfüllen, also auch die Sachkunde (§ 11 Abs. 4).
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 1. März 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen-Anhalt

Oschersleben im Vergleich

Oschersleben entspricht genau dem Median der 32 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (72 €). In Sachsen-Anhalt teilt sich Oschersleben Platz 12 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Oschersleben Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Oschersleben–72 €168 €
Halberstadt 19 km 104 € 259 €
Schöningen 22 km 108 € 264 €
Helmstedt 27 km 84 € 180 €
Quedlinburg 27 km 78 € 168 €
Magdeburg 30 km 114 € 228 €
Median Sachsen-Anhalt–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Oschersleben

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Oschersleben für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Oschersleben 168 € im Jahr: 72 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Oschersleben einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Oschersleben 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Oschersleben anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Oschersleben innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Oschersleben befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Oschersleben gilt: Hunde aus dem Tierheim: ein Jahr ab Erwerb befreit (nicht für gefährliche Hunde).

Wann ist die Hundesteuer in Oschersleben fällig?

Die Hundesteuersatzung von Oschersleben nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahreszahlung am 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile, Lesefassung (beschlossen 05.10.2023, veröffentlicht 03.11.2023, in Kraft 01.01.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. Oktober 2023
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden