Hundesteuer Haßfurt 2026

In Haßfurt kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 70 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen120 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Haßfurt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund50 €
Zweiter Hund70 €
Jeder weitere Hund90 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5a der Satzung (Pit-Bull, Badog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu stets vermutet; Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Cade Bou, Rottweiler widerlegbar durch Wesensprüfung, jeweils mit Kreuzungen)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Haßfurt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 120 € 1.200 €
3 Hunde 210 € 2.100 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Haßfurt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Haßfurt an. Hund in Haßfurt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  3. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Haßfurt
  4. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. April (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids).
  5. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Haßfurt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose (Merkzeichen H) unentbehrlich sind
  • Herdenschutzhunde
  • Geprüfte Rettungshunde im Zivil-, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Assistenzhunde nach Anlage 1 der Satzung mit Ausbildungsbescheinigung
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde von Angehörigen verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen

Ermäßigt wird

  • Ermäßigung auf 25 € für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude)
  • Ermäßigung auf 25 € für Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Jagdscheininhabern (mit Brauchbarkeitsprüfung)
  • Ermäßigung auf 25 € für Hunde aus einem anerkannten Tierheim in den ersten zwei Steuerjahren
  • Züchtersteuer in Höhe des ermäßigten Satzes von 25 €

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Haßfurt im Vergleich

Haßfurt liegt 10 € unter dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Haßfurt Platz 13 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Haßfurt Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Haßfurt–50 €120 €
Schweinfurt 20 km 50 € 175 €
Bamberg 31 km 84 € 215 €
Bad Kissingen 36 km 60 € 150 €
Kitzingen 41 km 40 € 120 €
Coburg 41 km 80 € 160 €
Median Bayern–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Haßfurt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Haßfurt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Haßfurt 120 € im Jahr: 50 € für den ersten und 70 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Haßfurt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Haßfurt 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Haßfurt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Haßfurt unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Haßfurt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Haßfurt nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids).

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Haßfurt vom 10.12.2025, in Kraft 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
10. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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